onen rückvergütet werde, entweder in Barem oder in Aktien. G.R. Markgraf warnt vor der Übernahme des Inventars. V.B. Russmann gibt im Schlussworte zu bedenken, dass es unsere Aufgabe sei, Industrien zu fördern und dass dem Antrag reinste Motive zur Hebung der Stadtfinanzen unterliegen. Die Gemeinde müsse sich von Konjunkturunternehmungen unabhängig machen. Der Antrag wird angenommen. Referent G.R. Witzany. 3.) Beschwerde Berta Troyer. Zl. 573/Präs. Der Referent berichtet über die Sachlage und beantragt: Der Einwendung des Herrn Dr. Otto Troyer gegen die Kündigung des Dienstverhältnisses und gegen den Wohnungsräumungsauftrag gegen Fräulein Bertra Troyer wird nicht stattgegeben. Begründung: Auf Grund des mit Fräulein Berta Troyer im Jahre 1920 aufgenommenen Protokolles wurde die Wohnung des Frl. Troyer vorbehaltlos übergeben, in demselben erklärte sie den Mietvertrag für erloschen. Bezüglich der Kündigung des Dienstverhältnisses heisst es in dem Punkt 12 des Dienstvertrages: Das Dienstverhältnis kann jederzeit 1/4 jährlich gekündigt werden. Angenommen. 4.) Ankauf des Hauses Kirchengasse Nr. 1 und Ausübung der Leichenbestattung. Zl. 14086/24. Der Referent verliest den vom Gemeinderats-Präs. abgeschlossenen Vertrag und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Gemeinderats-Präsidium wird die nachträgliche Genehmigung zu dem abgeschlossenen Kaufvertrag samt der im Hause befindlichen Leichenbestattung zu den vereinbarten Bedingungen erteilt. V. B. Dr. Messenböck erklärt, der Kaufbetrag sei zu hoch und Donke war einzig tüchtig im Momente des Ver-
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