nach dem Muster von Wien verfasst wurde. Hierauf spricht V.B. Russmann, welcher betont, dass sich die Gemeinde ausserdem bei hervorragenden Fachleuten Informationen eingeholt habe, und diese die technische Erfassung als möglich hinstellen. Er ersucht, da die Vorlage im Finanzausschusse keine Einwände fand, um Annahme. Angenommen. Referent G.R. Dr. Schneeweiss. 7.) Zl. 9319/24.Vertragsverlängerung mit Lamberg betreffend den Schlosspark. Der Referent begründet in längerer sachlicher Ausführung folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: I. die Genehmigung folgenden Bestandvertrages: Bestandvertrag abgeschlossen zwischen Herrn Heinrich Lamberg als Bestandgeber und der Stadtgemeinde Steyr als Bestandnehmerin. § 1. Herr Heinrich Lamberg vermietet an die Stadtgemeinde Steyr und Letztere mietet den zum Schlosse in Steyr C I gehörigen Schlosspark wie er durch Mauern, Gitter und Zäune eingefriedet und absperrbar ist, mit den darin befindlichen Gebäuden. § 2. Das Bestandverhältnis beginnt am 1.August 1924 und endet ein halbes Jahr nach dem Tode des gegenwärtigen Fideikommissinhabers. § 3. Die Vermietung erfolgt im Interesse der Bevölkerung der Stadt Steyr, damit sie sich im Park erholen kann. Die Stadtgemeinde ist berechtigt, an den Wegen im Parke Bänke anbringen zu lassen und in dem bestehenden Gemüsegarten Gemüse zu bauen, dagegen darf der Gemüsebau auf die bestehenden Rasenflächen nicht ausgedehnt werden. Die Verabreichung von Speisen und Getränken
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