d) Zl. 29/V.P./24. Gertrude Gmeisinger; prov. Anstellung. Die prov. Anstellung als Fürsorgerin unter Anrechnung von 7 Dienstjahren in der 10. Bes. Gruppe mit 3 Vorrückungen wird beantragt. Angenommen e) Zl.135/V.P./24. Johann Maurer; Beförderung zum Rayonsinspektor. Die Ernennung zum Rayonsinspektor wird mit 1.Juli 1921 bewilligt. f) Zl. 1411/23/V.P. Karl Kurfner, Ansuchen um Beförderung zum Rayonsinspektor. Das Ansuchen um Beförderung zum Rayonsinspektor wird bis zur Erstellung des Stellenplanes pro 1925 eventuell bis zu der in Kürze zu erwartenden Regelung der Besoldungsordnung zurückgestellt. Angenommen g) Zl. 434/V.P. Ansuchen der Gewerkschaft um Ernennung von 25 - Oberwachmännern zu Rayonsinspektoren nach 4. Dienstjahren. Der Referent beantragt: Ernennungen oder Beförderungen können nur über individuelle Ansuchen erfolgen, das Ansuchen der Gewerkschaft um generelle Beförderung wird daher abzuweisen sein. Angenommen. h) Zl. 372/V.P./24. Besetzung der Stelle eines Schulwartes an der Aichetschule. Der Referent beantragt: Die ausgeschriebene Stelle wird nach dem Vorschlage der Personalstelle dem Friedrich Brandl provisorisch verliehen, Dienstantritt am 1.September 1921. Anspruch auf die Dienstwohnung erst nach Räumung durch die bisherige Schulwartin, Einreihung in die 4. Besoldungsgruppe. i) Zl. 247/V.P. Robert Minarzik; Anrechnung von Dienstjahren in die Bemessung des Ruhegenusses. Antrag: Für die Bemessung des Ruhegenusses werden mit 1.Jänner 1924 14 J. 10. Mt. 22 Tg. angerechnet. V.B. Dr.Messenböck spricht sich gegen die Anrechnung aus, mit Rücksicht auf die vielen Klagen über Minarzik, die bei den Sitzungen des Gemeinderats-Präsidiums zu Tage kamen und sagt weiters, lieber wären ihm 10 - 12 Amtsgehilfen in die 11. Bes. Gruppe zu befördern, als dem Baudirektor Dienstjahre anzurechnen, für die er vom Staate ohnehin eine Pension bezieht und der
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