habe.Er habe sich selbstverständlich in der kurzen Zeit nicht so eingehend mit den Offerten befassen können. Er stehe nicht an, zu erklären, der Anregung des V.B. Dr. Messenböck mit Rücksicht auf die geschilderten Mängel beizutreten und auf den Antrag einzugehen. V.B. Dr. Messenböck begründet sein verspätetes Vorbringen der Bedenken mit den Verhandlungen im Finanzausschusse hinsichtlich der Vergebung an die Reformbaugesellschaft. Der Referent V.B. Russmann stellt nunmehr den teilweise abgeänderten Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Die Herstellungen der grossen Fallenbrücke im Zuge der Wehrgrabengasse sind in dem vom Bau- und Verwaltungsausschuss bisher festgestellten Ausmasse sofort durchzuführen. 2.) Bezüglich des Einbaues eines Vordämmers sind die zuliegenden Offerte entsprechender Ergänzung zuzuführen. Nach erfolgter Ergänzung der Offerte wird Herr Bürgermeister ermächtigt, diese weiteren Arbeiten ex präsidio zu vergeben. Bei gleichen Offertstellungen ist eine Firma in Steyr mit den Arbeiten zu betrauen. Die Abstimmung über den Antrag erfolgt in zwei Teilen. Beide Teile werden einstimmig angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Bürgermeister: Wokral. Der Schriftführer: Die Protokollprüfer: Kapinus m.p. Schlossgangl m.p. Dr. Schneeweiss m.p.
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