Gemeinderatsprotokoll vom 7. Juli 1924

14. Sitzung. Protokoll über die 14. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr, am 7. Juli 1924. Tagesordnung. 1.) Mitteilugen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Genehmigung eines Beschlusses des Kuratoriums der städt. Handelsschule. 3.) Stiftung von Feuerwehrmedaillen. 4.) Ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. 5.) Stiftung von Freiplätzen an den Bundeslehranstalten. 6.) Novellierung des Gasabgabegesetzes. Referent G.R. Dr. Schneeweiss. 7.) Vertragsverlängerung mit Lamberg betreffend den Schlosspark. Referent G.R. Tribrunner. 8.) Anmeldung des Pflastergewerbes. 9.) Beschlussfassung wegen Umlegung der Posthofstrasse und Ausbau derselben. Referent G.R. Fischer. 10.) Wahl eines Mitgliedes für den Vorstand des E.W.G. Steyr Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent G.R. Meyer.

11.) Rekurs in einer Bausache. Fürsorge-Ausschuss. Referent G.R. Lischka. 12.) Übergabe des Kinderübergangsheimes in die Verwaltung des Vereines „Freie Schule-Kinderfreunde" Referent G.R. Meyer. 13.) Armenrekurs. Referent V.B.Russmann. 14.) Dringende Herstellungen an der Fallenbrücke. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vicebürgermeister Dr. Rubert Messenböck und Dir. Julius Russmann, die Gemeinderäte: Lebeda Alois Peteler Hans Lind Eduard Baumgartner Johann Lischka Hans Voglsam Johann Markgraf Josef Molterer Berta Mayer Anton Fischer Karl Radmoser Johann Furrer Ulrich Dr. Saiber Alois Strasser Johann Hiessmayr Franz Scherak Franz Urban Josef Schlossgangl Leopold Januschka Emanuel Schneeweiss Rud. Dr. Kisely Berta Ecker Alois Klaffenböck Johann Steinbrecher Leopold Tribrunner Franz Klement Karl Wolfartsberger Johann Kletzmayr Hermann Kranjak Marie Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Franz Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Entschuldigt: V.B. Dedic, G.R. Futterer, Hafner und Witzany. Bürgermeister Wokral gibt bekannt, dass G.R. Aigner aus Gesundheitsrücksichten sein Mandat zurückgelegt hat. An seiner Stelle wurde Herr Hans Peteler einberufen, der zur heutigen Sitzung nicht erschienen ist. An Stelle des zurückgetretenen G.R. Bausenwein

wurde Herr Josef Voglsam einberufen, welcher seine Angelobung leistet, worauf ihn Bürgermeister Wokral zur tätigen Mitarbeit im Interesse der Bevölkerung einladet und begrüsst. Bürgermeister Wokral schlägt vor: G.R. Peteler in den Bau-und Verwaltungsausschuss und in den Eingemeindungsausschuss zu entsenden, ferner G.R. Urban in die Krankenhauskommission und G.R. Voglsam in den Finanz-und Rechtsausschuss und in die Präliminarkommission. V.B. Dr. Messenböck in die Personalkommission zu berufen. Wird genehmigt. Das Bundeskanzleramt hat für die Kundgebung anlässlich des Attentates auf den Bundeskanzler den Dank ausgesprochen. Zl. 9180/24. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte hat für das städt. Jugendamt in Steyr zur Unterstützung der Jugendhilfe eine Subvention in der Höhe von 10 Millionen Kronen gewährt. (Bravo Rufe). Zl. 455/24 V.P. Interpellation des Herrn V.B. Dr. Messenböck und Genossen wegen der Vorkommnisse am Tage vor Fron¬ leichnam. Bürgermeister Wokral erklärt, die ihm vor der Sitzung übergebene Interpellation zu beantworten momentan nicht in der Lage zu sein, er wird mit Zustimmung des Gemeinderates in der nächsten Sitzung darauf zurückkommen. Zl. 7909/24. Vorlesung des Protokolles über die am 19. Mai 1924 durch die Kassenkommissäre G.R. Saiber und Wolfartsberger vorgenommene Skontrierung. Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, dass die Konstituierung des Ersatzausschusses für die amerikanische Kinderhilfsaktion erfolgt ist und Dr. Pimiskern zum Obmann, V.B. Dedic, Inspektor Karl Mitterberger, G.R. Urban und Kisely als Beisitzer und Frl. Anna Gross als Geschäftsführerin gewählt hat.Der Bürgermeister gibt sodann den Stand der Kasernenangelegenheit bzhw. Exerzierplatzes bekannt, ferner den

Stand der Kreditbeschaffung, die beide noch nicht spruchreif erscheinen. Als Protokollprüfer für die heutige Sitzung werden die G.R. Schlossgangl und Dr. Schneeweiss berufen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Zl. 935 V.P /24. Genehmigung eines Beschlusses des Kuratoriums der städt. Handelsschule. V.B. Russmann berichtet über den vom Kuratorium gefassten Beschluss bezüglich Festsetzung der Bedingungen für die Weiterführung der städt. Handelsschule und beantragt die genehmigende Kenntnisnahme. Die Angelegenheit Prof. Tölg und Staudacher wird in der vertraulichen Sitzung unter Personalien behandelt. Ohne Debatte angenommen. 3.) Zl. 9477/24. Stiftung von Feuerwehrmedaillen. Derselbe Referent. Über ansuchen der freiwilligen Feuerwehr sollen für 15 jährige Tätigkeit als Feuerwehr- oder Rettungsmann anlässlich des 60. Gründungsfestes der Feuerwehr Anerkennungsmedaillen gestiftet werden. Die Kosten werden unter Beihilfe des Herrn Dir. Markgraf und des Feuerwehrkommandos auf ein Minimum herabgedrückt werden. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Für Angehörige der Steyrer-Feuerwehr, die einem Wehrverbande 15 Jahre in ausübender Tätigkeit als Feuerwehr- oder Rettungsmann angehört haben, wird als Auszeichnung eine Anerkennungsmedaille gestiftet. Die Verleihung dieser Medaille erfolgt über Vorschlag des Feuerwehroberkommandos Steyr durch den Gemeinderat. Die Ausführung der Medaille soll nach dem vorliegenden Entwurfe erfolgen. Getragen wird diese Medaille am grünweissen Bande. Die Kosten für diese Aktion sollen in der Weise gedeckt werden, dass Stadtgemeinde, Oberkommando und die Waffenfabrik sich gegenseitig bei der Durchführung unterstützen. Ohne Debatte angenommen.

4.) Zl.9497/24. Ex präsidio Erledigungen während der Gemein¬ deratsferien. Derselbe Referent beantragt: Der Bürgermeister wird zur ex präsidio Erledigung dringender Angelegenheiten wührend der Gemeinderatsferien bevollmächtigt. Ohne Debatte angenommen. 5.) Zl. 9141/24. Stiftung von Freiplätzen an den Bundeslehranstalten. Der Referent beantragt nach einleitenden Worten: Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadt Steyr stiftet 2 Freiplätze (Bettenstiftung) an den Bundeserziehungsanstalten für befähigte mittellose Steyrer Kinder auf vier Jahre mit einem dermaligen Kostenaufwand von 8 Millionen Kronen pro Jahr und Zögling. Die Bestimmung der Kinder erfolgt durch die Stadtgemeinde Steyr nach den Vorschlägen des Stadtschulrates. Ohne Debatte angenommen. 6.) Zl. 9690/24. Novellierung des Gasabgabegesetzes. Derselbe Referent beantragt: Das Gesetz vom 13. Dezember 1923, L.G. und V.Bl. Nr. 10 ex 1924 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für den Gasverbrauch für Kraft, Beleuchtungs- und Beheizungszwecke im Gemeindegebiet Steyr wird genehmigt. Artikel I. Der Absatz 1 des § 1 erhält folgenden Zusatz: Der Abgabepflicht unterliegen alle Arten von Gasen ohne Unterschied aus welchen Rohstoffen und durch welche chemische Vorgänge sie gewonnen werden. Der Zweck, zu welchem die Gase von den Verbrauchern verwendet werden, ist für die Abgabepflicht ohne Belang. Der Abgabepflicht unterliegen jedoch nicht die zur Gaserzeugung selbst verwendeten Gase. Artikel II. Dieses Gesetz tritt rückwirkend vom 1. März 1924 in Wirksamkeit. G.R. Markgraf bezweifelt die Erreichung des angestrebten Zweckes und glaubt hinzufügen zu sollen, soweit die Ersparungsmengen erfassbar sind. Bürgermeister Wokral erwidert, dass die Vorlage

nach dem Muster von Wien verfasst wurde. Hierauf spricht V.B. Russmann, welcher betont, dass sich die Gemeinde ausserdem bei hervorragenden Fachleuten Informationen eingeholt habe, und diese die technische Erfassung als möglich hinstellen. Er ersucht, da die Vorlage im Finanzausschusse keine Einwände fand, um Annahme. Angenommen. Referent G.R. Dr. Schneeweiss. 7.) Zl. 9319/24.Vertragsverlängerung mit Lamberg betreffend den Schlosspark. Der Referent begründet in längerer sachlicher Ausführung folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: I. die Genehmigung folgenden Bestandvertrages: Bestandvertrag abgeschlossen zwischen Herrn Heinrich Lamberg als Bestandgeber und der Stadtgemeinde Steyr als Bestandnehmerin. § 1. Herr Heinrich Lamberg vermietet an die Stadtgemeinde Steyr und Letztere mietet den zum Schlosse in Steyr C I gehörigen Schlosspark wie er durch Mauern, Gitter und Zäune eingefriedet und absperrbar ist, mit den darin befindlichen Gebäuden. § 2. Das Bestandverhältnis beginnt am 1.August 1924 und endet ein halbes Jahr nach dem Tode des gegenwärtigen Fideikommissinhabers. § 3. Die Vermietung erfolgt im Interesse der Bevölkerung der Stadt Steyr, damit sie sich im Park erholen kann. Die Stadtgemeinde ist berechtigt, an den Wegen im Parke Bänke anbringen zu lassen und in dem bestehenden Gemüsegarten Gemüse zu bauen, dagegen darf der Gemüsebau auf die bestehenden Rasenflächen nicht ausgedehnt werden. Die Verabreichung von Speisen und Getränken

aller Art an die Besucher des Parkes ist unstatthaft; ausgenommen die Ausspeising von Kindern durch die amerik. Hilfsaktion. Die Bestandgeberin behält sich vor, den Park einige Tage des Jahres anlässlich von Kulturarbeiten gegen vorherige Bekanntgabe an die Bestandnehmerin für die allgemeine Benützung zu sperren. Veränderungen aller Art an dem Bestandobjekte dürfen nur mit Zustimmung des Bestandgebers vorgenommen werden. § 4. Die im Parke bestehenden Bäume bleiben Eigentum des Bestandgebers. Müssen Bäume infolge Wind- und Schneebruch oder aus irgend einem anderen Grunde entfernt werden, so gehört das Holz dem Bestandgeber. Der Bestandgeber ist berechtigt, die Holz-Schlagungs- und Bringungsarbeiten im Parke ungestört vornehmen zu lassen. Der Bestandgeber ist berechtigt, die zur Installation und Instandhaltung der bestehenden Wasserleitung erforderlichen Arbeiten ungehindert vornehmen zu lassen. § 5. Die Bestandnehmerin ist verpflichtet im Parke für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen, die bestehenden Wege und Rasenplätze instandzuhalten. Die Bestandnehmerin ist verpflichtet, den Park bewachen und bei Eintritt der Dämmerung absperren zu lassen. § 6. Die Bestandnehmerin ist verpflichtet, die Umfassungsmauern, Gitter und Zäune, die Glashäuser und sonstigen Gebäude instandzuhalten. § 7. Als Wohnung dürfen die im Parke befindlichen Gebäude nicht benützt werden, ausgenommen die beiden Gartenhäuser am Eingangstore des Parkes. § 8. Die der Stadtgemeinde Steyr vom Bestandgeber geliehenen Werk-

zeuge sind in einem Inventar zu verzeichnen, welches einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bildet. Die dermalen im Gewächshause befindlichen Blattpflanzen und sonstigen Gewächse sind und bleiben Eigentum des Bestandgebers. Das Inventar ist nach Beendigung des Bestandvertrages in brauchbarem Zustande zurückzustellen, abgängige Stücke sind nach dem Inventurswerte zu ersetzen. § 9. Die Bestandnehmerin ist verpflichtet rücksichtlich des Pumpwerkes und der damit verbundenen Anlagen die Verpflichtungen des Bestandgebers, insoweit solche bestehen, für die Dauer des Bestandvertrages zu erfüllen. Die derzeit zwischen der Fideikommissherrschaft und dem Anrainer Steinleitner bestehende Übereinkommen hinsichtlich des Bezuges von eventuellem Überwasser bleibt unberührt. § 10. Die Bestandnehmerin hat nach Ablauf der Bestanddauer das Bestandobjekt in gutem Zustande zurückzustellen. § 11. Als Anerkennungszins ist jährlich der Betrag von 10 (zehn) Goldkronen im August eines jeden Jahres zu entrichten. § 12. Den Bewohnern des Schlosses ist gestattet, den Park jederzeit zu betreten und sich darin aufzuhalten. § 13. Eine Weitervermietung der Bestandobjektes ist nicht gestattet. II. Die Durchführung aller jener Instandhaltungsarbeiten bis Ablauf des Jahres 1924, die die Stadtgemeinde Steyr auf Grund des bisherigen Vertrages zu leisten verpflichtet war. III. Das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige vom Bestandgeber geforderte, das Wesen des Vertrages nicht ändernde, Bedingungen im eigenen Wirkungskreise in den Bestandvertrag aufzunehmen. Wird ohne Debatte angenommen.

8.) Z1. 8396/24. Anmeldung des Pflasterergewerbes. Referent G.R. Tribrunner. Der Referent begründet an der Hand des Amtsberichtes die Notwendigkeit dieser Einführung und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: das Pflastergewerbe durch die Gemeinde anzumelden und auszuüben. Als Geschäftsführer wäre der gelerntte Pflasterergehilfe Alfred Sturmbauer bestellt. Wird ohne Debatte angenommen. 9.) Zl. 3726/24. Beschlussfassung wegen Umlegung der Posthofstrasse und Ausbau derselben. Der Referent begründet auf Grund des Amtsberichtes die Notwendigkeit des Ausbaues der Strasse als Entlastungsstrasse für die Reichsstrasse im Stadtgebiete und beantragt namens des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Gemeinderat wolle zur Umlegung der Posthofstrasse seine Zustimmung erteilen und beschliessen, dass der Ausbau dieser Strasse nach Aufbringung der hiezu erforderlichen Mittel unverzüglich durchgeführt wird. An den Bund und an das Land O.Ö. ist um Gewährung entsprechender Beiträge heranzutreten. 10.) Zl. 8685/24. Wahl eines Mitgliedes für den Vorstand des E.W.G. Steyr. Der Referent berichtet, dass an Stelle des bisherigen Vertreters ein Gemeinderat in den Vorstand der E.W. zu entsenden sei und beantragt nach vorhergegangener Parteienvereinbarung: Der Gemeinderat wolle beschliessen, Herrn G.R. Leopold Schlossgangl für die Dauer der Funktionsperiode in den Vorstand der E.W.G. zu entsenden. Ohne Debatte angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. 11.) Zl. 8164/24. Rekurs in einer Bausache. Referent G.R. Mayr erläutert die Feuergefährlichkeit der Heizanlage in der Wohnung des Rekurenten und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse den Rekurs des Herrn Minnich im Sinne der Bauordnung und der feuerpolizeilichen Vorschriften abzuweisen. Wird ohne Debatte angenommen.

Fürsorge - Ausschuss. 12.) Zl. 5537/24. Übergabe des Kinderübergangsheimes in die Verwaltung des Vereines "Freie Schule und Kinderfreunde". Referent G.R. Lischka beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse das Kinderübergangsheim in die Verwaltung des Vereines „Freie Schule, Kinderfreunde", Kreis Steyr unter den im Protokolle vom 28. Mai 1924 festgesetzten Bedingungen zu übergeben. V.B. Dr. Messenböck ersucht Sorge zu tragen, die freiwerdenden Räume für Wohnungen herzurichten. G.R. Lischka erwidert, dass dies bereits in die Wege geleitet ist. Der Ausschussantrag wird angenommen. Referent G.R. Meyer. 13.) Armenrekurs. Wird zurückgestellt. 14.) Zl. 1809, 8505/24. Dringende Herstellungen an der Fallenbrücke. Referent G.R. Russmann bespricht die dringende Notwendigkeit der Herstellung der Schäden, die infolge der Unterwaschung der Betonpfeiler entstanden sind, zur Verhütung noch grösserer Schäden. Die Kosten belaufen sich nach den vorliegenden Offerten auf rund 100 Millionen Kronen. Er beantragt mit den Herstellungsarbeiten die bestbietende Firma G.A. Wayss zu betrauen. V.B. Dr. Messenböck bemängelt das Offert der Firma, das er im Vergleich mit dem der Firma Hingerl als unvollständig bezeichnet, er bemängelt auch die Überprüfung der Offerte durch den Bauamtsdirektor Minarzik, welcher diese Arbeit sehr „schlampig" gemacht habe. Er empfiehlt die Firma Hingerl mit den Arbeiten zu betrauen, welche schon viele Betonbrücken gebaut habe und verlässlich erscheint. G.R. Mayer beantragt die nochmalige Überprüfung der Offerte und die Erledigung ex präsidio. V.B. Russmann bedauert, dass V.B. Dr. Messenböck erst heute nicht schon anlässlich im Finanz-Ausschusse seine Bedenken gegen das Offert G.A. Wayss bekanntgegeben

habe.Er habe sich selbstverständlich in der kurzen Zeit nicht so eingehend mit den Offerten befassen können. Er stehe nicht an, zu erklären, der Anregung des V.B. Dr. Messenböck mit Rücksicht auf die geschilderten Mängel beizutreten und auf den Antrag einzugehen. V.B. Dr. Messenböck begründet sein verspätetes Vorbringen der Bedenken mit den Verhandlungen im Finanzausschusse hinsichtlich der Vergebung an die Reformbaugesellschaft. Der Referent V.B. Russmann stellt nunmehr den teilweise abgeänderten Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Die Herstellungen der grossen Fallenbrücke im Zuge der Wehrgrabengasse sind in dem vom Bau- und Verwaltungsausschuss bisher festgestellten Ausmasse sofort durchzuführen. 2.) Bezüglich des Einbaues eines Vordämmers sind die zuliegenden Offerte entsprechender Ergänzung zuzuführen. Nach erfolgter Ergänzung der Offerte wird Herr Bürgermeister ermächtigt, diese weiteren Arbeiten ex präsidio zu vergeben. Bei gleichen Offertstellungen ist eine Firma in Steyr mit den Arbeiten zu betrauen. Die Abstimmung über den Antrag erfolgt in zwei Teilen. Beide Teile werden einstimmig angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Bürgermeister: Wokral. Der Schriftführer: Die Protokollprüfer: Kapinus m.p. Schlossgangl m.p. Dr. Schneeweiss m.p.

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates am 7. Juli 1921. Referent G.R. Dr. Schneeweiss. 1.) Konwallin; Erhöhung der Gnadengabe. Zl. 2716, 3193, 5704, 5493, 8313/23. Der Referent beantragt, dem neuerlichen Ansuchen des Frl. Fanny Konwallin wird mit dem Hinweise darauf keine Folge gegeben, dass der Legatsbetrag von 100.000 K bei der Sparkasse Steyr erlegt wurde und noch immer erliegt. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Witzany. 2.) Drahovsal; Steuerrekurs. Zl. 1065/21. G.R. Schneeweiss referiert an Stelle des verhinderten G.R. Witzany über das Ansuchen Drahovsal, um Ermässigung der ihm vorgeschriebenen Kraftwagensteuer. Er beantragt namens des Finanzausschusses: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Herrn Hugo Drahovsal wird im Sinne des Art.III des Gesetzes vom 13. November 1923 entsprochen und die Kraftwagensteuer auf 29 Goldkronen ermässigt. Die Erhebungen brachten den Beweis der vorwiegenden Benützung zu geschäftlichen Zwecken. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Saiber. 3.) Personalien. Zl. 112/V.P./24. a) Karl Schier, Ansuchen um Verlängerung des Urlaubes gegen Karrenz der Gebühren. Wird bis 1.September 1924. zugestimmt. Zl.137/V.P. b) Leopold Tölg: Ansuchen um Beurlaubung gegen Karenz der Gebühren. Dem Ansuchen wird auf die Dauer eines Jahres bis 1. Juli 1925 Folge gegeben. c) Zl. 1193/V.P./23 Prof. Dr. Leopold Staudacher, definitive Anstellung. Die definitive Anstellung mit 1. Jänner 1924. in IV. Lehr. Bes. Gr. mit 8 Vorrückungen wird genehmigt.

d) Zl. 29/V.P./24. Gertrude Gmeisinger; prov. Anstellung. Die prov. Anstellung als Fürsorgerin unter Anrechnung von 7 Dienstjahren in der 10. Bes. Gruppe mit 3 Vorrückungen wird beantragt. Angenommen e) Zl.135/V.P./24. Johann Maurer; Beförderung zum Rayonsinspektor. Die Ernennung zum Rayonsinspektor wird mit 1.Juli 1921 bewilligt. f) Zl. 1411/23/V.P. Karl Kurfner, Ansuchen um Beförderung zum Rayonsinspektor. Das Ansuchen um Beförderung zum Rayonsinspektor wird bis zur Erstellung des Stellenplanes pro 1925 eventuell bis zu der in Kürze zu erwartenden Regelung der Besoldungsordnung zurückgestellt. Angenommen g) Zl. 434/V.P. Ansuchen der Gewerkschaft um Ernennung von 25 - Oberwachmännern zu Rayonsinspektoren nach 4. Dienstjahren. Der Referent beantragt: Ernennungen oder Beförderungen können nur über individuelle Ansuchen erfolgen, das Ansuchen der Gewerkschaft um generelle Beförderung wird daher abzuweisen sein. Angenommen. h) Zl. 372/V.P./24. Besetzung der Stelle eines Schulwartes an der Aichetschule. Der Referent beantragt: Die ausgeschriebene Stelle wird nach dem Vorschlage der Personalstelle dem Friedrich Brandl provisorisch verliehen, Dienstantritt am 1.September 1921. Anspruch auf die Dienstwohnung erst nach Räumung durch die bisherige Schulwartin, Einreihung in die 4. Besoldungsgruppe. i) Zl. 247/V.P. Robert Minarzik; Anrechnung von Dienstjahren in die Bemessung des Ruhegenusses. Antrag: Für die Bemessung des Ruhegenusses werden mit 1.Jänner 1924 14 J. 10. Mt. 22 Tg. angerechnet. V.B. Dr.Messenböck spricht sich gegen die Anrechnung aus, mit Rücksicht auf die vielen Klagen über Minarzik, die bei den Sitzungen des Gemeinderats-Präsidiums zu Tage kamen und sagt weiters, lieber wären ihm 10 - 12 Amtsgehilfen in die 11. Bes. Gruppe zu befördern, als dem Baudirektor Dienstjahre anzurechnen, für die er vom Staate ohnehin eine Pension bezieht und der

die Gemeinde um viele Millionen geschädigt habe. G.R. Saiber begründet die Anrechnung mit den Bestimmungen der DienstOrdnung. Der Referentenantrag wird sodann mit Mehrheit angenommen. 4. Heimatsangelegenheiten. Referent Dr. Rudolf Schneeweiss. Aufnahme auf Grund der Ersitzung: Schilling Franziska Hannenschläger Johann Fiala Johann Hütter Josef Naglstrasser Karl Buchinger Franz Kopp Franz Reisinger Thomas Rubringer Theresia Fellinger Simon Strobl Anna Krupka Marie Strobl Anna Wolf Johann Grömmer Heinrich Mrzena Leopold Mayrbäurl Marie Tschernitschek August Buchinger Marie Martin Julius Pohezelsky Albert Puchner Karl Bodensteiner Karl Fixl Rudolf Kurfner Franz Wagenhofer Josef Abweisungen: Drayler Marie Grasberger Emmerich Mayrhofer Josef Ansuchen um Weiterbelassung des Heimatsrechtes in Steyr: Haratzmüller Karl Födermayr Karl Haratzmüller Eduard Zusicherungen: Elischka Katharina Schöb Friedrich Pawlu Andreas Gönner Martha Mütter Eduard Panusch Anton Zinke Antonie. einstimmig angenommen. Referent G.R. Mayer: Freiwillige Anfnahmen: Polzer Karl Koller Friedrich Ettl Anton Otepka Karl Fellnermayr Johann Mücke Franz Ritter Anton Zöttl Karl Lischka Josefa Putz Robert Trupp Emmerich Stoiber Rudolf Früchtl Franz Angerer Alfred Kleinert Gustav Kletschka Josefa Böhm Andreas Lippl Franz

Ternowetz Rudolf Klaschka Alois Kutscher Hermann Hüttl Anton Klaschka Karl Hengster Anna Sandera Marie Braunseis Therese Sandera Ferdinand Troiber Franz Schweiger Angela Koidl Johann Wildzeck Wenzel Schweiger Aloisia Zusicherungen: Srgtr Josefa Riegauf Anna Bauer Richard Steglich Richard Wuchte Andreas. Peter Katharina Bürgermeister Wokral ladet namens des Stadtgutkomitees alle Gemeinderäte für Sonntag, den 20. Juli l.J. zu einer Besichtigung des Stadtgutes ein. Zusammenkunft 7 Uhr früh Michaelerplatz. Zur Kenntnis. Der Bürgermeister ersucht die Gemeinderäte an den Vorträgen der Heimatschutztagung zahlreich teilzunehmen, insbesondere über Bau- und Siedlungswesen und an der Eröffnung durch den Bundespräsidenten Dr. Hainisch. Zur Kenntnis. Am Schluss der Sitzung wünscht Bürgermeister Wokral dem Gemeinderat eine gute Erholung während der Gemeinderatsferien. Eine Sitzung wird der Zeit der Ferien nur dann einberufen, wenn die Kreditfrage in ein greifbares Stadium getreten ist. Vize-Bürgermeister Dr. Messenböck wünscht namens der Wahlvereinigung dem Bürgermeister und den Gemeinderäten gute Erholung. Schluss der Sitzung 3/4 9 Uhr abends. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Leop. Schlossgangl m.p. Kapinus m.p. Dr. Schneeweiss m.p.

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