genehmige die Fluchtlinie laut Antrag des Bauamtes beim Anwesen Kegelprielstrasse Nr. 4 festzulegen und dem Gesuchsteller die Parzelle 1355 laut den sub 1 - 3 gestellten Bedingungen zu überlassen. Ohne Debatte angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent G.R. Steinbrecher. 13.) Kehrbezirkseinteilung. Der Referent berichtet: 1.) Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat einstimmig beschlossen, seinen Beschluss vom 8 Mai 1924 aufzuheben und nach neuerlicher Beratung dem G.R. folgenden Antrag zu unterbreiten: 2.) Der Gemeinderat beschliesse folgende neue Kehrbezirkseinteilung für die Stadt Steyr: Baumgartner Kehrbezirk I umfasst die ganze Ennsleite und den zur Stadt gehörigen Teil der Schönau folgendermassen abgegrenzt: Ennsfluss, Bahnhofstrasse, Damberggasse, Stadtgrenze bis wieder zum Ennsfluss; das Kammermayrgut ist einzubeziehen. Schickl-Kehrbezirk II umfasst den übrigen Teil rechts der Enns, einschliesslich der Waffenfabrik, ferner links der Enns das Gebiet, das begrenzt wird von der Neutorbrücke durch die Bindergasse, Pfarrplatz, Redtenbachergasse, Leitner Stiege, Steyrfluss-Brücke, Schwimmschulstrasse, Wehrgraben, Direktionsstrasse bis zur Mündung in die Sierningerstrasse, Sierningerstrasse bis zur Mündung in die Gleinkergasse, Gleinkergasse, Ennserstrasse bis zur Stadtgrenze. Jansky-Kehrbezirk III umfasst den übrigen Stadtteil südlich der Sierningerstrasse bis zur Einmündung der Direktionsstrasse in die Sierningerstrasse. Haidenthaller-Kehrbezirk IV Umfasst den restlichen, nördlich der Sierningerstrasse und westlich der Gleinkergasse und Ennserstrasse gelegenen Stadtteil, einschliesslich Stein.
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