10 a) Ansuchen wegen Abänderung der Marktordnung. Referent V.B. Russmann bezieht sich ausserdem noch auf eine Enquete, wo eine Verbesserung der Marktordnung gefordert wurde. Diese Forderung deckt sich mit den Wünschen der ansuchenden Parteien. Er beantragt daher: Der Gemeinderat beschließe: In Ansehung der aus den Kreisen der Gewerbetreibenden und Konsumenten vorgebrachten Gründen wird den Gross- und Zwischenhändlern in Hinkunft der Einkauf von Lebensmitteln auf dem Steyrer Wochenmarkte erst ab 10 Uhr vormittags gestattet. Der Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juli 1909 tritt demzufolge, soweit er eine gegenteilige Bestimmung enthält, außer Kraft. Übertretungen dieser Vorschrift werden wie alle Übertretungen mit Geld oder Arreststrafen geahndet. Wird ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Januschka. 10.) Erhöhung der Pauschalien für die Schulen. Zl. 3658/24. Nach einleitenden Worten über Ansuchen des Bezirksschulrates stellt der Referent den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse für das Schuljahr 1924/25 für die Volksschulen pro Klasse ein solches von K 100.000.— zu bewilligen. Ferner zu bewilligen pro Volksschulklasse ein Lehrund Bücherpauschale von K 80.000. - für die Bürgerschulklassen ein solches von K 100.000. - pro Klasse. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Bausenwein. 11.) Höchsttarif für das Lohnfuhrwerk. Zl. 4315/24. Der Referent führt einige Beispiele aus dem Tarife an, bezieht sich auf den Amtsbericht, erklärt, sich selbst über die Angemessenheit der Preise informiert zu haben und beantragt: Der vorliegende Maximaltarif der Genossenschaft der Transportgewerbe für Steyr und Umgebung wird genehmigt. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Wolfartsberger. 12.) Festsetzung einer Strassenfluchtlinie. Zl. 6088/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat
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