der Voraussetzung zu, dass die Kosten der in diesem Protokolle angeführten Herstellungsarbeiten für das Jahr 1924 den Betrag von 1.3 Milliarden nicht übersteigen, dass die Bestimmung des Punktes 10 des angezogenen Protokolles wegen unentgeltlicher Überlassung des Exerzierplatzes dahin abgeändert werde, dass die Heeresverwaltung hiefür entsprechende Vergütung zu leisten hat. Die fallweise, kostenlose Überlassung von unbebauten Teilen des Stadtgutes und dessen Waldparzelle für die Gefechtsausbildung, bleibt im Einvernehmen des Ortskommandos mit der Stadtgutverwaltung nur solange zugestanden, als es der Stadtgemeinde Steyr nicht möglich ist, einen einheitlichen vollständig arondierten Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, für den dann die Heeresverwaltung entsprechende Bezahlung zu leisten haben wird. G.R. Steinbrecher erklärt, in Widerspruche mit seinen Parteigenossen zu sein, weil er befürchtet, dass mit den 1.3 Milliarden nicht das Auslangen gefunden werden wird; er befürchtet auch eine Schädigung des Stadtgutes, das die Bebauung der restlichen Gründe in absehbarer Zeit vollständig durchführen wollte. Er glaubt, dass, wenn die Kosten für die Erhaltung der Garnison für die Errichtung von Wohnungen bereitgestellt würden, dies grössere Sympathien bei der Bevölkerung finden dürfte. Er betont, ihn leite nicht Antipathie gegen die Garnison, er glaubt nur, die Gemeinde würde in diesem Falle klüger handeln und er wiederholt, dass dies nur seine persönliche Meinung sei. V. B. Russmann erwidert, dass eine Entwertung der Gründe des Stadtgutes gegeben ist, es würd aber Pflicht der Gemeinde sein, zur Entlastung des Stadtgutes einen anderen Platz zu schaffen. Er erinnert daran, dass die Mitglieder der Opposition versprochen haben, Mittel und Wege bekanntzugeben zur Deckung der Kosten und wünscht eine eheste Bekanntgabe, da es sonst nicht möglich sein wird, die Bedeckkung zu finden um die Arbeiten durchzuführen. Über den Antrag wird sodann abgestimmt und dieser angenommen.
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