Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1924

oder nicht stattgeben, ein Einfluss, dass wieder 4 Wohnungen hergestellt werden, was wünschenswert erschiene, kann den Gemeinderat nicht beschäftigen. Da aber Einsturzgefahr droht, beantragt der Referent namens des Finanzausschusses dem Rekurse der Parteien nicht stattzugeben. Dieser Antrag wird ohne Debatte angenommen. 4.) Rekurs gegen einen Werkstättenräumungsauftrag. Zl. 7420/24. Es handelt sich, wie der Referent ausführt, um die Räumung einer Werkstätte im Hause Haratzmüllerstrasse 21, die ebenfalls baufällig ist und da die rekurierende Partei darin nur eine Holzlage hat, ihr aber eine andere Holzlage zur Verfügung steht, beantragt er dem Rekurs nicht stattzugeben. Ohne Debatte angenommen. 6.) Beschlussfassung über Bedingungen für die Belassung der Garnison in Steyr. Zl. 5219/5962/24. Der Referent erinnert an die Vorgeschichte, an die Vorbesprechungen mit dem Heeresminister und dass damals ein Protokoll aufgenommen wurde, das Arbeiten mit einem Erfordernis von über 6 Milliarden Kronen vorsieht. Über Gegenvorstellungen wurden neuerliche Verhandlungen angebahnt und die Erfordernisse auf 1.3 Milliarden herabgesetzt. Es wird also der Gemeinderat zu entscheiden haben, ob die Gemeinde bereit ist zur Erhaltung der Garnison in Steyr diesen Betrag zu bewilligen. Über Wunsch des Gemeinderates Scherak wird sodann das Protokoll verlesen. Der Referent schliesst, dass die kostenlose Beistellung des Exerzierplatzes nicht zu machen war und ersucht den Antrag, welcher im Finanz-Ausschuss einstimnig gefasst wurde, anzunehmen. Der Antrag lautet: Der Gemeinderat stimmt dem im Protokoll vom 22. Mai 1924 im Bundesministerium für Heerwesen zwischen den Vertretern der Heeresverwaltung und den Vertretern der Stadtgemeinde Steyr getroffenen Vereinbarungen unter

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