Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1924

stellen, zugesichert. Die Regelung der Bezüge wird wie folgt beantragt: Als Fürsorgearzt in den Gemeindedienst übernommen am 17. April 1920, somit mit 1. Jänner 1924 Gemeindedienst.. 3 J. 8 M. 3 Tg. zugesicherte Kriegsdienstzeit 4 J. 3 M. 26 Tg. 7 J. 11 M. 29 Tg. abgerundet 8 Jahre. Hievon entfallen 2 Vorrückungen in die 13. Bes. Gruppe nach § 5 der Verordnung vom 7. August 1923 und 2 Vorrückungen in der gegenwärtigen 14. Bes. Gr., nächste Vorrückung am 1. Jänner 1926. Für die Bemessung des Ruhegenusses werden ausser der Gemeindedienstzeit noch 2 Jahre Spitalpraxis angerechnet. Zl. 1244/V.P./23. Anna Martinak; definitive Anstellung mit 1. Jänner 1921 in der 8. Bes. Gruppe mit 0 Vorrückungen, nächste Vorrückung am 1. Juli 1924 wird genehmigt. In die Bemessung des Ruhegenusses wird die Zeit seit Erlangen des 18. Lebensjahres (29. April 1920) eingerechnet. Zl. 817/V.P./23. Theresia König; definitive Anstellung mit 1. Jänner 1924 in der 4. Bes. Gruppe mit 2 Vorrückungen, nächste am 1. Jänner 1926 wird genehmigt. Ruhegenussbemessung Gemeindedienstzeit. Zl. 15/V.P./24 Hermine Linhart. In ausnahmsweiser Abänderung des Beschlusses des G.R. vom 16. März 1923 wird der Beschluss des Gemeinderats-Präsidiums vom 10. Jänner 1924 auf Zubilligung der Anrechnung eines Bieniums ab 1. Jänner 1921 für die Vorrückung genehmigt. Zl. 205/V.P./24 Sicherheitswacheinspektor Karl Wimmer; Versetzung in den dauernden Ruhestand mit 1.Juli 1924 unter Zuerkennung der 14. Bes. Gruppe wird genehmigt. Zl. 163/V.P./24 Florian Fürböck; Beurlaubung gegen Karrenz der Gebühren bis 1. Juli 1921. bewilligt. Zl. 1192/V.P./24 Leopold Tölg, Anrechnung von 5 Kriegshalbjahren in die Vorrückung wird genehmigt. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Der Schriftführer: Die Protokollprüfer: Kapinus m.p. Scherak m.p. Saiber m.p.

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