Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1924

13. Sitzung. Protokoll über die 13. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 5.Juni 1924. Tagesordnung. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Beitritt der Gemeinde zur Ortsgruppe Steyr der Wiener Urania. 3.) Rekurs gegen einen Wohnungsräumungsauftrag. 4.) Rekurs gegen einen Werkstättenräumungsauftrag. 5.) Herstellung der Fahrbahn auf den Brücken über die Enns. 6.) Beschlussfassung über Bedingungen für die Belassung der Garnison in Steyr. 7.) Genehmigung eines Vertrages mit den Pflegeschwestern im Spital. 8.) Ausgestaltung der Mittelschule in Steyr. 9.) Entsendung eines Mitgliedes in den Ortsschulrat Gleink. Referent G.R. Januschka. 10.) Erhöhung der Pauschalien für die Schulen. Referent G.R. Bausenwein. 11.) Höchsttarif für das Lohnfuhrwerk. Referent G.R. Wolfartsberger. 12.) Festsetzung einer Strassenfluchtlinie. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent G.R. Steinbrecher. 13.) Kehrbezirkseinteilung. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral. Die Vicebürgermeister: Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann; die Gemeinderäte: Kranjak Marie Aigner Franz

Lebeda Alois Baumgartner Johann Lind Eduard Bausenwein Johann Lischka lans Molterer Berta Markgraf Josef Fischer Karl Mayr Anton Furrer Ulrich Dr. Radmoser Johann Futterer Franz Saiber Alois Strasser Johann Scherak Franz Hiessmayr Franz Schlossgangl Leopold Urban Josef Schneeweiss Rud. Dr. Januschka Emanuel Ecker Alois Kisely Berta Tribrunner Franz Steinbrecher Leopold Wolfartsberger Johann Klement Karl Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferd. Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bürgermeister Wokral begrüsst die Erschienenen und eröffnet die Sitzung. Als entschuldigt gelten V.B. Dedic und die Gemeinderäte Kletzmayr, Hafner, Klaffenböck und Witzany. Zur Prüfung des Protokolles werden die G.R. Scherak und Saiber berufen. Vor Eingang in die Tagesordnung nimmt Bürgermeister Wokral das Wort und führt folgendes aus: Wie den geehrten Mitgliedern des Gemeinderates aus der Presse bekannt sein wird, wurde von einem irregeleiteten ein Attentat auf den Bundeskanzler verübt. Obwohl diese sinnlose Tat mit Politik nichts zu tun hat, stehe ich nicht an, zu erklären, dass wir dieses Attentat nur bedauern können. Ich glaube alle Parteien des Gemeinderates sind mit mir in der Auffassung einig, dass der politische Kampf nur ein Kampf der Geister gegen Systeme, nicht aber gegen einzelne Personen sein kann. Der Gemeinderat hat sich während der Ausführung zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen erhoben. Der Bürgermeister gedenkt dann noch des Ab-

lebens des ehemaligen Feuerwehrhauptmannes Vogt und ladet den gesamten Gemeinderat zur Teilnahme am Leichenbegängnis ein. Er wird der Schwester des Verstorbenen von der Kundgebung des Gemeinderates Mitteilung machen. Ein Ansuchen des V. B. Dedic um Krankenurlaub von 2 bis 3 Monaten wird zur Kenntnis genommen. An Stelle des ausgetretenen Gemeinderat Josef Gangl wird G.R. Strasser in den Bau- und Verwaltungsausschuss, in den Vorstand der Wohnungsfürsorgegenossenschaft, in die Einspruchskommission für die Bodenwertabgabe und in das Stadtgutkomitee berufen. Angenommen. Gegen die Einstellung eines weiteren Punktes in die Tagesordnung 10 a) „Abänderung der Marktordnung" wird keine Einwendung erhoben. Der Punkt 5 wird einvernehmlich bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Somit wird in die Tagesordnung eingegangen. Finanz-und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Beitritt der Gemeinde zur Ortsgruppe Steyr der Wiener Urania. Zl. 4850/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse der Ortsgruppe Steyr der Wiener Urania mit einem Gründungsbeitrag von einer Million Kronen als Mitglied beizutraten und als Vertreter der Gemeinde den G.R. Hafner in den Ortsgruppen-Ausschuss zu entsenden. Als dessen Stellvertreter wird Herr V.B. Russmann bestimmt. G.R. Schlossgangl ist mit dem Beitritt einverstanden, wünscht aber die Einzahlung erst bis Geld da ist und den Geschäftsleuten die rückständigen Rechnungen bezahlt seien. Der Antrag wird sodann angenommen. 3.) Rekurs gegen einen Wohnungsräumungsauftrag. Zl. 7188/7191/24. Der Referent führt aus, dass es sich um die Räumung von 4 Wohnungen im Hause Duckartstrasse 23 handelt, die wegen Baugebrechen umgebaut werden müssen. Der Gemeinderat könne dem Rekurse der Parteien entweder zustimmen

oder nicht stattgeben, ein Einfluss, dass wieder 4 Wohnungen hergestellt werden, was wünschenswert erschiene, kann den Gemeinderat nicht beschäftigen. Da aber Einsturzgefahr droht, beantragt der Referent namens des Finanzausschusses dem Rekurse der Parteien nicht stattzugeben. Dieser Antrag wird ohne Debatte angenommen. 4.) Rekurs gegen einen Werkstättenräumungsauftrag. Zl. 7420/24. Es handelt sich, wie der Referent ausführt, um die Räumung einer Werkstätte im Hause Haratzmüllerstrasse 21, die ebenfalls baufällig ist und da die rekurierende Partei darin nur eine Holzlage hat, ihr aber eine andere Holzlage zur Verfügung steht, beantragt er dem Rekurs nicht stattzugeben. Ohne Debatte angenommen. 6.) Beschlussfassung über Bedingungen für die Belassung der Garnison in Steyr. Zl. 5219/5962/24. Der Referent erinnert an die Vorgeschichte, an die Vorbesprechungen mit dem Heeresminister und dass damals ein Protokoll aufgenommen wurde, das Arbeiten mit einem Erfordernis von über 6 Milliarden Kronen vorsieht. Über Gegenvorstellungen wurden neuerliche Verhandlungen angebahnt und die Erfordernisse auf 1.3 Milliarden herabgesetzt. Es wird also der Gemeinderat zu entscheiden haben, ob die Gemeinde bereit ist zur Erhaltung der Garnison in Steyr diesen Betrag zu bewilligen. Über Wunsch des Gemeinderates Scherak wird sodann das Protokoll verlesen. Der Referent schliesst, dass die kostenlose Beistellung des Exerzierplatzes nicht zu machen war und ersucht den Antrag, welcher im Finanz-Ausschuss einstimnig gefasst wurde, anzunehmen. Der Antrag lautet: Der Gemeinderat stimmt dem im Protokoll vom 22. Mai 1924 im Bundesministerium für Heerwesen zwischen den Vertretern der Heeresverwaltung und den Vertretern der Stadtgemeinde Steyr getroffenen Vereinbarungen unter

der Voraussetzung zu, dass die Kosten der in diesem Protokolle angeführten Herstellungsarbeiten für das Jahr 1924 den Betrag von 1.3 Milliarden nicht übersteigen, dass die Bestimmung des Punktes 10 des angezogenen Protokolles wegen unentgeltlicher Überlassung des Exerzierplatzes dahin abgeändert werde, dass die Heeresverwaltung hiefür entsprechende Vergütung zu leisten hat. Die fallweise, kostenlose Überlassung von unbebauten Teilen des Stadtgutes und dessen Waldparzelle für die Gefechtsausbildung, bleibt im Einvernehmen des Ortskommandos mit der Stadtgutverwaltung nur solange zugestanden, als es der Stadtgemeinde Steyr nicht möglich ist, einen einheitlichen vollständig arondierten Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, für den dann die Heeresverwaltung entsprechende Bezahlung zu leisten haben wird. G.R. Steinbrecher erklärt, in Widerspruche mit seinen Parteigenossen zu sein, weil er befürchtet, dass mit den 1.3 Milliarden nicht das Auslangen gefunden werden wird; er befürchtet auch eine Schädigung des Stadtgutes, das die Bebauung der restlichen Gründe in absehbarer Zeit vollständig durchführen wollte. Er glaubt, dass, wenn die Kosten für die Erhaltung der Garnison für die Errichtung von Wohnungen bereitgestellt würden, dies grössere Sympathien bei der Bevölkerung finden dürfte. Er betont, ihn leite nicht Antipathie gegen die Garnison, er glaubt nur, die Gemeinde würde in diesem Falle klüger handeln und er wiederholt, dass dies nur seine persönliche Meinung sei. V. B. Russmann erwidert, dass eine Entwertung der Gründe des Stadtgutes gegeben ist, es würd aber Pflicht der Gemeinde sein, zur Entlastung des Stadtgutes einen anderen Platz zu schaffen. Er erinnert daran, dass die Mitglieder der Opposition versprochen haben, Mittel und Wege bekanntzugeben zur Deckung der Kosten und wünscht eine eheste Bekanntgabe, da es sonst nicht möglich sein wird, die Bedeckkung zu finden um die Arbeiten durchzuführen. Über den Antrag wird sodann abgestimmt und dieser angenommen.

7.) Genehmigung eines Vertrages mit den Pflegeschwestern im Spital. Zl. 7923/24. Der Referent verliest den Vertrag und den im Finanzausschuss einstimmig genehmigten Antrag: Der Gemeinderat genehmige den vorliegenden Vertrag mit dem Orden der barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz von Paul betreffend die Krankenpflege im städt. Krankenhaus. G.R. Futterer bespricht die Klagen der Bevölkerung über die Klosterschwestern und wünscht eine Ersetzung durch weltliche Schwestern, er erwartet von der Majorität, dass sie alles daran setze, solches zu ermöglichen. V.B. Dr. Messenböck erwidert, dass weltliche Schwestern enorm hohe Kosten erfordern würden und erinnert daran, dass die Klagen gegen die Klosterschwestern amtlich als gegenstandslos bezeichnet wurden. In letzter Zeit sind auch keine Klagen vorgekommen. Bei der Abstimmung wird der Antrag angenommen. 8.) Ausgestaltung der Mittelschule in Steyr. Zl. 5169, 7893/22. Der Referent berichtet über einen Beschluss der Elternvereinigung an der Bundesrealschule wegen Ausgestaltung des Mittelschultypus für Steyr und beantragt: Der Gemeinderat unterstützt wärmstens die Aktion der Elternschaft und wird sich dafür einsetzen, dass die hiesige Bundesrealschule in der Weise ausgebaut werde, dass Knaben und Mädchen die Möglichkeit gegeben wird, die hohen Schulen zu besuchen. Der Gemeinderat ersucht auch die Mitglieder des Nationalrates des Wahlkreises Steyr seine Aktion tatkräftigst zu fördern. Wird ohne Debatte angenommen. 9.) Entsendung eines Mitgliedes in den Ortsschulrat Gleink Zl. 7910/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat entsende an Stelle des ausgeschiedenen G.R. Gangl den neu einberufenen Gemeinderat Hans Strasser in den Ortsschulrat der Stadt Steyr. Ohne Debatte angenommen.

10 a) Ansuchen wegen Abänderung der Marktordnung. Referent V.B. Russmann bezieht sich ausserdem noch auf eine Enquete, wo eine Verbesserung der Marktordnung gefordert wurde. Diese Forderung deckt sich mit den Wünschen der ansuchenden Parteien. Er beantragt daher: Der Gemeinderat beschließe: In Ansehung der aus den Kreisen der Gewerbetreibenden und Konsumenten vorgebrachten Gründen wird den Gross- und Zwischenhändlern in Hinkunft der Einkauf von Lebensmitteln auf dem Steyrer Wochenmarkte erst ab 10 Uhr vormittags gestattet. Der Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juli 1909 tritt demzufolge, soweit er eine gegenteilige Bestimmung enthält, außer Kraft. Übertretungen dieser Vorschrift werden wie alle Übertretungen mit Geld oder Arreststrafen geahndet. Wird ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Januschka. 10.) Erhöhung der Pauschalien für die Schulen. Zl. 3658/24. Nach einleitenden Worten über Ansuchen des Bezirksschulrates stellt der Referent den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse für das Schuljahr 1924/25 für die Volksschulen pro Klasse ein solches von K 100.000.— zu bewilligen. Ferner zu bewilligen pro Volksschulklasse ein Lehrund Bücherpauschale von K 80.000. - für die Bürgerschulklassen ein solches von K 100.000. - pro Klasse. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Bausenwein. 11.) Höchsttarif für das Lohnfuhrwerk. Zl. 4315/24. Der Referent führt einige Beispiele aus dem Tarife an, bezieht sich auf den Amtsbericht, erklärt, sich selbst über die Angemessenheit der Preise informiert zu haben und beantragt: Der vorliegende Maximaltarif der Genossenschaft der Transportgewerbe für Steyr und Umgebung wird genehmigt. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Wolfartsberger. 12.) Festsetzung einer Strassenfluchtlinie. Zl. 6088/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat

genehmige die Fluchtlinie laut Antrag des Bauamtes beim Anwesen Kegelprielstrasse Nr. 4 festzulegen und dem Gesuchsteller die Parzelle 1355 laut den sub 1 - 3 gestellten Bedingungen zu überlassen. Ohne Debatte angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent G.R. Steinbrecher. 13.) Kehrbezirkseinteilung. Der Referent berichtet: 1.) Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat einstimmig beschlossen, seinen Beschluss vom 8 Mai 1924 aufzuheben und nach neuerlicher Beratung dem G.R. folgenden Antrag zu unterbreiten: 2.) Der Gemeinderat beschliesse folgende neue Kehrbezirkseinteilung für die Stadt Steyr: Baumgartner Kehrbezirk I umfasst die ganze Ennsleite und den zur Stadt gehörigen Teil der Schönau folgendermassen abgegrenzt: Ennsfluss, Bahnhofstrasse, Damberggasse, Stadtgrenze bis wieder zum Ennsfluss; das Kammermayrgut ist einzubeziehen. Schickl-Kehrbezirk II umfasst den übrigen Teil rechts der Enns, einschliesslich der Waffenfabrik, ferner links der Enns das Gebiet, das begrenzt wird von der Neutorbrücke durch die Bindergasse, Pfarrplatz, Redtenbachergasse, Leitner Stiege, Steyrfluss-Brücke, Schwimmschulstrasse, Wehrgraben, Direktionsstrasse bis zur Mündung in die Sierningerstrasse, Sierningerstrasse bis zur Mündung in die Gleinkergasse, Gleinkergasse, Ennserstrasse bis zur Stadtgrenze. Jansky-Kehrbezirk III umfasst den übrigen Stadtteil südlich der Sierningerstrasse bis zur Einmündung der Direktionsstrasse in die Sierningerstrasse. Haidenthaller-Kehrbezirk IV Umfasst den restlichen, nördlich der Sierningerstrasse und westlich der Gleinkergasse und Ennserstrasse gelegenen Stadtteil, einschliesslich Stein.

Der einstimmige Beschluss geschieht unter der Voraussetzung, dass dem Kehrbezirk I auch der angrenzende Kehrbezirk von Jägerberg und St. Ulrich gewahrt bleibt. Wird ohne Debatte angenommen. Der Bürgermeister: Wokral. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Saiber Alois. Kapinus Karl. Scherak Franz.

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates vom 5.Juni 1924. Vorsitzender: Bürgermeister Wokral. Referent G.R. Dr. Schneeweiss. 1.) Vertrag über die Gründung einer Baugesellschaft unter Anteilnahme der Gemeinde. Zl. 7991/20. Als Aufschwung der Wirtschaftspolitik der Gemeinde sei dieses Projekt gedacht, die Gemeinde hat bisher ausser dem Stadtgut kein produktives Unternehmen. Heute soll ein neues Unternehmen beschlossen werden, die Schaffung einer Baugesellschaft, woran die Gemeinde partizipiert ist. Die Gesellschaft wird gedacht als offene Handelsgesellschaft, die manche Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Steuern, habe. Er verliest sodann den Vertrag zur Gänze und berichtet weiters, dass der Kontrahent, die Reformbaugesellschaft, eine grosse seriöse Baufirma sei, die verschiedene grosse Bauten in Wien ausgeführt habe und neuerlich Bauten für 80 Milliarden übernommen habe. Die Gemeinde Wien stelle der Firma das beste Zeugnis aus. Er schildert die Vorteile, die der Gemeinde erwachsen werden, die bevorstehenden Arbeiten an der Wehranlage, Kaserne, Schloss Englsegg und betont die Entlastung des Gemeindebudgets durch Entlassung bezw. Uebernahme einer Anzahl Arbeiter durch die Baugesellschaft, die eine Ersparung aus Gemeindemitteln von wöchentlich 17 Millionen Kronen mit sich bringt. Hiezu käme der voraussichtliche Gewinn aus der Gesellschaft, die Steuerung der Arbeitslosigkeit und den wahrscheinlichen Mehreinnahmen aus der Lohnabgabe. Schliesslich stellt er folgenden Antrag: Der Gemeinderat erteile dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag die Zustimmung; sollte die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft aus formell-juristischen Gründen nicht möglich sein, so ist der Vertrag in einem Gesellschaftsvertrag m.b.H. auf gleicher materieller Basis, jedoch mit einem Gesellschaftskapital

K 200,000.000.- (zweihundert Millionen Kronen) umzuwandeln. V.B. Dr. H. Messenböck erklärt, auch für das Unternehmen zu sein, jedoch beim Punkte 13 des Vertrages einige Bedenken zu haben, es stehe nichts darin wegen Konkurrenzausschreibung und das biete grosse Gefahr, es sei keine Kontrolle vorhanden, wenn kein Offert anderer Firmen vorliege. Er beantrage daher folgende Aenderung: § 13) Die Stadtgemeinde Steyr ist verpflichtet, eine öffentliche Offertausschreibung über die durchzuführenden Bauten ergehen zu lassen. § 14) (statt 13) übertragen, wenn kein günstigeres Offert vorliegt. G.R. Schlossgangl kann nicht begreifen, wieso der Gemeinde eine Ersparnis von 1 Million erwachse. G.R. Direktor Markgraf begrüsst die Schaffung von Einnahmsquellen, bezweifelt aber den Gewinn, ohne reichliche Gegenofferte können die Konkurrenten nicht gegeneinander ausgespielt werden, verschiedene Bauten brauchen verschiedene Fachleute und im Wasserbau habe die Firma noch nicht gearbeitet. V.B. Dr. Messenböck stellt noch eine Anfrage, die G.R. Dr. Schneeweiss beantwortet. G.R. Bausenwein wünscht eine Ergänzung des Punktes 4). Sodann werden die Punkte 1-3, 5-12 und 11 angenommen. Nach einer kurzen Aussprache über die Punkte 1 und 13 bei welcher sich Dr. Schneeweiss eine Ergänzung des Punktes 13 über den Vorbehalt des Begebungsrechtes aufzunehmen bereit erklärt. Sodann wird auch der Punkt 4. angenommen. Bei Punkt 13 wird erst der Abänderungsantrag Dr. Messenböck zur Abstimmung gebracht, der abgelehnt, sodann der Ausschuss-Antrag angenommen wird. Referent G.R. Saiber. 2.) Bewilligung einer Notstandsaushilfe an die MagistratsAngestellten. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, die den MagistratsAngestellten im Sinne des Präsidialbeschlusses vom 17. Mai 1921 ausbezahlten Vorschüsse von je K 300.000.- bezw. je 200.000 K nachträglich zu genehmigen. 3.) Personalsachen. Die Anträge des Finanz- und Rechtsausschusses werden

über Vorschlag des V.B. Dr. Messenböck en bloc angenommen, mit Ausnahme des Aktes Mörtenhuber, welcher zurückgestellt wird und des Aktes Kapinus, welcher nach einer Erklärung des G.R. Bausenwein über die ausnahmsweise Zubilligung der Uebernahme in das pragmatische Verhältnis ohne Präjudiz in getrennter Abstimmung einstimmig angenommen wird. Anträge: Zl. 1195/V.P./23. Karl Kapinus; Uebernahme in das pragmatische Verhältnis. Die ausnahmsweise Uebernahme in das pragmatische Dienstverhältnis im Sinne des Beschlusses des GemeinderatsPräsidiums vom 25. März 1921 wird genehmigt. Im Falle der nachgewiesenen Dienstunfähigkeit wird nach 5 Dienstjahren, jedoch vor Ablauf von 10 Dienstjahren der Pensionsanspruch auf Anrechnung von 10 Dienstjahren zugesichert. Einstimmig angenommen. Zl. 237/V.P./24. Besetzung der Fachbeamtenstelle im Arbeitslosenamte mit Alois Höritzauer. Die ausgeschriebene Stelle eines fachtechnischen Beamten im Arbeitslosenamte wird mit Alois Höritzauer, der diesen Posten seit 19.Dezember 1922 als Vertragsbeamter inne hat, besetzt. Die Anstellung ist zunächst eine provisorische auf 2 Jahre ab 1.Mai 1921, die Dienstzeit beim Magistrate Steyr seit 19. ezember 1922 wird in die Gesamtdienstzeit gemäss § 16 D.O. eingerechnet, wodurch jedoch die Probedienstzeit nicht verkürzt wird. Eine Anrechnung sonstiger Vordienstzeit bezw. Militärdienstzeit findet nicht statt. Die Anstellung erfolgt gemäss der Ausschreibung in der 8. Bes. Gruppe mit 0 Vorrückungen, nach der D.O.in Gruppe 19. Zl. 365/V.P./24. Dr. Franz Pimiskern; Uebernahme in das pragmatische Dienstverhältnis. Antrag: Pragmatische Anstellung des Dr. Franz Pimiskern ab 1. Juli 1924 wird genehmigt. Nach zweijähriger zufriedenstellender Dienstzeit wird die definitive Anstellung vorbehaltlich der Aufrechterhaltung der im Ansuchen vom 13. Mai 1924 festgelegten Erklärung der seinerzeitigen Uebernahme der Stadtarztensstelle ohne weitere finanzielle Rechtsansprüche an die Stadtgemeinde zu

stellen, zugesichert. Die Regelung der Bezüge wird wie folgt beantragt: Als Fürsorgearzt in den Gemeindedienst übernommen am 17. April 1920, somit mit 1. Jänner 1924 Gemeindedienst.. 3 J. 8 M. 3 Tg. zugesicherte Kriegsdienstzeit 4 J. 3 M. 26 Tg. 7 J. 11 M. 29 Tg. abgerundet 8 Jahre. Hievon entfallen 2 Vorrückungen in die 13. Bes. Gruppe nach § 5 der Verordnung vom 7. August 1923 und 2 Vorrückungen in der gegenwärtigen 14. Bes. Gr., nächste Vorrückung am 1. Jänner 1926. Für die Bemessung des Ruhegenusses werden ausser der Gemeindedienstzeit noch 2 Jahre Spitalpraxis angerechnet. Zl. 1244/V.P./23. Anna Martinak; definitive Anstellung mit 1. Jänner 1921 in der 8. Bes. Gruppe mit 0 Vorrückungen, nächste Vorrückung am 1. Juli 1924 wird genehmigt. In die Bemessung des Ruhegenusses wird die Zeit seit Erlangen des 18. Lebensjahres (29. April 1920) eingerechnet. Zl. 817/V.P./23. Theresia König; definitive Anstellung mit 1. Jänner 1924 in der 4. Bes. Gruppe mit 2 Vorrückungen, nächste am 1. Jänner 1926 wird genehmigt. Ruhegenussbemessung Gemeindedienstzeit. Zl. 15/V.P./24 Hermine Linhart. In ausnahmsweiser Abänderung des Beschlusses des G.R. vom 16. März 1923 wird der Beschluss des Gemeinderats-Präsidiums vom 10. Jänner 1924 auf Zubilligung der Anrechnung eines Bieniums ab 1. Jänner 1921 für die Vorrückung genehmigt. Zl. 205/V.P./24 Sicherheitswacheinspektor Karl Wimmer; Versetzung in den dauernden Ruhestand mit 1.Juli 1924 unter Zuerkennung der 14. Bes. Gruppe wird genehmigt. Zl. 163/V.P./24 Florian Fürböck; Beurlaubung gegen Karrenz der Gebühren bis 1. Juli 1921. bewilligt. Zl. 1192/V.P./24 Leopold Tölg, Anrechnung von 5 Kriegshalbjahren in die Vorrückung wird genehmigt. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Der Schriftführer: Die Protokollprüfer: Kapinus m.p. Scherak m.p. Saiber m.p.

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