Sodann wird der Ausschussantrag angenommen. Über den Antrag des Hofrat Dr. Furrer wird mit Zustimmung des Antragstellers nicht abgestimmt. 3.) Nachträgliche Beschlussfassung über eine Änderung in der Lieferung der Monturen der Sicherheitswache. Zl. 1412/V.P./23. Derselbe Referent berichtet über die in Abänderung des Beschlusses vom 28. März 1924 erfolgte Vergebung der Uniformen an die Kleidermachergenossenschaft in Steyr und kommt auf eine Notiz in einem Linzerblatte, worin in dieser Angelegenheit tendenziös Unwahrheiten behauptet werden. Er beantragt die Annahme folgenden Antrages: Der Gemeinderat bewillige nachträglich: Der Beschluss des Gemeinderates vom 28. März 1924 wird teilweise ausser Kraft gesetzt und die Lieferung der Uniformen für die Wachebeamten für das Gebührenjahr 1924 der hiesigen Schneidergenossenschaft um den Preis von K. 700.000.- per Garnitur übertragen. Die 3 Mäntel und die 4 Pelerinen für die neu aufgenommene Wachmannschaft sind ebenfalls durch die obgenannte Genossenschaft anzufertigen. Die unberührten Teile des zitierten Gemeinderatsbeschlusses bestehen weiter zu Recht. G.R. Bausenwein meint, die Aufregung über seinen damaligen Antrag auf Vergebung der Arbeiten an die Steyrer Schneidermeister sei nicht notwendig gewesen. Er erklärt, dass nunmehr die Minorität für den abgeänderten Antrag stimmen werde. G.R. Scherak fragt an, ob die Stoffe, deren Muster vorlagen, zur Verwendung kommen und vermisst einen Antrag des G.R. Bausenwein über die Tragdauer der Uniformen. Nachdem V.B. Russmann die Anfrage des G.R. Scherak beantwortete, wird der Ausschussantrag angenommen. 5.) Ansuchen der Gewerbeschule für Weissnähen und Kleidernachen in Steyr um Bewilligung eines Errichtungsbeitrages und einer laufenden Subvention.
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