Gemeinderatsprotokoll vom 12. Mai 1924

12. Sitzung. Protokoll über die 12. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 12.Mai 1924. Tagesordnung. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Beschlussfassung über den bei der Adaptierung des Bür¬ gerspitalgebäudes entstandenen Bauaufwand. 3.) Nachträgliche Beschlussfassung über eine Änderung in der Liefervergebung der Monturen der Sicherheitswache. 4.) Subventionsansuchen. 5.) Ansuchen der Gewerbeschule für Weissnähen und Kleidermachen in Steyr um Bewilligung eines Errichtungsbeitrages und einer laufenden Subvention. 6.) Ansuchen des Bezirksbildungsausschusses Steyr um Subvention der Zentralbibliothek. 7.) Beschlussfassung über Bewilligung von finanziellen Mitteln für die Heimatschutztagung im Sommer 1924. Referent Gemeinderat Witzany. 3.) Rekurs Otto Buresch gegen Vorschreibung der Ankündigungsabgabe. 9.) Rekurs des Konfektionärs H. Drahowsal wegen Vorschreibung einer Steuer für sein Personenauto. Referent G.R. Fischer. 10.) Erhöhung der Markt- und Standelgefälle. Referent G.R.Tribrunner. 11.) Anschlussgebühren für die Wasserleitung; Gebühr für Druckproben. 12.) Ansuchen der kath. Pfarrämter im Verlegung eines Weges bei den Friedhofgründen. 13.) Einberufung eines neuen Konkurrenzausschusses; Namhaftmachung von zwei Mitgliedern hiezu. Referent: Dr. Rudolf Schneeweiss. 14.) Anfechtung eines Vertrages der Stadtgemeinde mit Hans Berger wegen Grundtausch. 15.) Rekurs der Frau Anna Rudelstorfer gegen Vorschreibung

der Konzessionsabgabe. 16.) Beschlussfassung über eine Forderung der österreichischen Waffenfabrik nach Einverleibung einer Reallast bei Grundparzelle 1615 an der hohen Ennsleite. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: V.B. Dr. Messenböck. 17.) Neue Kehrbezirkseinteilung für Steyr. Fürsorgeausschuss. Referent V.B. Dedic. 18.) Rekurs gegen einen Beschluss des Armenrates. 19.) Weiterführung der Schülerausspeisung. 90.) Ernennung von Armeninspektoren und eines Armenhausvaters. Vertrauliche Sitzung. Referent V.B. Russmann. 21.) Beschlussfassung über Leistung einer Vergütung für die Mitwirkung an der Einhebung der Gasabgabe. 22.) Beschlussfassung über die Bedingungen für die Belassung der Garnison in Steyr. Referent: G.R. Dr. Rud. Schneeveiss. 23.) Ansuchen des ehemaligen Handelsschuldirektors F. Braun wegen Gehaltsnachzahlungen. 24.) Ansuchen des Rechtsanwaltes Dr. Kautschitsch für Frl. Anna Konwalin. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vicebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte: Aigner Franz Markgraf Josef Bausenwein Johann Mayer Anton Molterer Berta Radmoser Johann Fischer Karl Hafner Josef Furrer Ulrich Dr. Hiessmayr Franz Futterer Franz Urban Josef Strasser Hans Kisely Berta Kranjak Marie Klaffenböck Johann Lebeda Alois Klement Karl Lind Eduard Tribrunner Franz Lischka Hans Saiber Alois

Scherak Franz Steinbrecher Leopold Schlossgangl Leopold Witzany Hans Schneeweiss Rud. Dr. Ecker Alois Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bürgermeister Wokral eröffnet die Sitzung um 8 Uhr abends. In der den Gemeinderatsmitgliedern übermittelten Tagesordnung treten folgende Änderungen ein: Punkt 4 und 6 kommen in den vertraulichen Teil. Punkt 17 wird zurückgestellt Punkt 22 ebenfalls zurückgestellt da noch keine Antwort vom Ministerium eingelangt ist. Entschuldigt sind: G. R. Kletzmayr, Januschka, Baumgartner, Wolfartsberger. Zu Protokollprüfern werden eingeladen G.R. Meyer und Radmoser. Der Bürgermeister teilt sodann mit, dass G.R. Gangl sein Mandat wegen bevorstehender Übersiedlung zurückgelegt hat und an dessen Stelle Herr Hans Strasser einberufen wurde. Dieser leistet die Angelobung, worauf ihn Bürgermeister Wokral als neuen Gemeinderat begrüsst. Er erteilt sodann dem Referenten Vicebürgermeister Russmann das Wort zu Punkt 2.) Beschlussfassung über den bei der Adaptierung des Bürgerspitalgebäudes entstandenen Bauaufwand. Zl. 6103/24. Dieser berichtet auszugsweise aus dem Amtsbericht die Herstellungen im Bürgerspital, die geplante Freilegung der alten Säulen und wie aus diesen Arbeiten weitere Notwendigkeiten erwuchsen, sodass die Baukosten schließlich mit 95 Millionen Kronen festgesetzt wurden. Die Notwendigkeit der Arbeiten wird wohl kaum bestritten werden. Die Höhe der Ausgaben ist freilich zu beanstanden. Er beantragt die nachträgliche Genehmigung des bei den Adaptierungen im Bürgerspital entstandenen Bauaufwandes per K 95,699.535. -

V.B. Dr. Messenböck beklagt die hohen Ausgaben und hofft, dass solche Ausgaben künftighin vermieden werden. G.R. Aigner stellt die Frage, ob es nicht notwendig gewesen wäre, im Josef Lazarett das Dach zu reparieren, da dort den armen Leuten das Wasser hineinrinnt und trotz aller Urgenzen an verschiedenen Seiten nichts geschehen sei. G.R. Hofrat Furrer hält ebenfalls die Arbeiten für überflüssig und betont, dass der Verein Heimatschutz immer anschaffe und nichts bezahle, er wünscht einen Abbau des Baudirektors und beantragt die Ausarbeitung einer Instruktion für das Bauamt. V.B. Dedic erinnert daran, dass die Versorgungshäuser in einem derartigen Zustand übernommen wurden, dass man sich wundern müsse, dass die frühere Gemeindevertretung nichts gemacht habe. Er konstatiert gegenüber G.R. Aigner, dass der Armeninspektor Weiss nicht zu ihm gekommen sei, dass aber im Präliminare für 1924 ein grösserer Betrag für Reparaturen eingestellt sei, dass also die heutige Majorität ihre Pflicht zu erfüllen bestrebt ist. G.R. Aigner erwidert, dass in der früheren Gemeindevertretung alle Arbeiten durch die Ausschüsse beraten wurden, heute werde nicht Rücksicht darauf genommen, ob Geld da sei. Der Baudirektor tut was er will. Bürgermeister Wokral legt dar, dass die Bloßlegung der Säulen durch einen Beschluss begründet ist, dass aber für die Instandhaltung Arbeiten notwendig wurden und müsse er den Vorwurf von Versäumungen zurückweisen. V.B. Russmann reagiert im Schlussworte auf die Ausführungen des Gemeinderates Aigner und wünscht, dass G. R. Aigner ebenso temperamentvoll dem Vereine gegenübertrete. Der Armeninspektor sei auch gar nicht beim Referenten des Bauausschusses Dr. Messenböck gewesen.

Sodann wird der Ausschussantrag angenommen. Über den Antrag des Hofrat Dr. Furrer wird mit Zustimmung des Antragstellers nicht abgestimmt. 3.) Nachträgliche Beschlussfassung über eine Änderung in der Lieferung der Monturen der Sicherheitswache. Zl. 1412/V.P./23. Derselbe Referent berichtet über die in Abänderung des Beschlusses vom 28. März 1924 erfolgte Vergebung der Uniformen an die Kleidermachergenossenschaft in Steyr und kommt auf eine Notiz in einem Linzerblatte, worin in dieser Angelegenheit tendenziös Unwahrheiten behauptet werden. Er beantragt die Annahme folgenden Antrages: Der Gemeinderat bewillige nachträglich: Der Beschluss des Gemeinderates vom 28. März 1924 wird teilweise ausser Kraft gesetzt und die Lieferung der Uniformen für die Wachebeamten für das Gebührenjahr 1924 der hiesigen Schneidergenossenschaft um den Preis von K. 700.000.- per Garnitur übertragen. Die 3 Mäntel und die 4 Pelerinen für die neu aufgenommene Wachmannschaft sind ebenfalls durch die obgenannte Genossenschaft anzufertigen. Die unberührten Teile des zitierten Gemeinderatsbeschlusses bestehen weiter zu Recht. G.R. Bausenwein meint, die Aufregung über seinen damaligen Antrag auf Vergebung der Arbeiten an die Steyrer Schneidermeister sei nicht notwendig gewesen. Er erklärt, dass nunmehr die Minorität für den abgeänderten Antrag stimmen werde. G.R. Scherak fragt an, ob die Stoffe, deren Muster vorlagen, zur Verwendung kommen und vermisst einen Antrag des G.R. Bausenwein über die Tragdauer der Uniformen. Nachdem V.B. Russmann die Anfrage des G.R. Scherak beantwortete, wird der Ausschussantrag angenommen. 5.) Ansuchen der Gewerbeschule für Weissnähen und Kleidernachen in Steyr um Bewilligung eines Errichtungsbeitrages und einer laufenden Subvention.

Zl.292/24. Der Referent begründet die Notwendigkeit der Schule, die schon bisher viel Erspriessliches geleistet habe und für die Stadt von besonderer Bedeutung sei. Er beantragt Bewilligung eines einmaligen Errichtungsbeitrages von 5 Millionen Kronen und als laufende Subvention gegen jederzeitigen Widerruf die Übernahme der Kosten der Beheizung und Beleuchtung. Wird ohne Debatte angenommen. 7.) Beschlussfassung über Bewilligung von finanziellen Mitteln für die Heimatschutztagung im Sommer 1924. Zl. 6787. Der Referent berichtet über die bevorstehende Tagung, zu der auch der Bundespräsident nach Steyr kommen soll und man für eventuelle Auslagen vorsehen müße. Er beantragt: Für die im Juli 1924 stattfindende Heimatschutztagung wird aus den für 1924 budgetierten Mitteln ein Betrag von 10 Millionen Kronen reserviert. G.R. Futterer wünscht möglichste Einschränkung der Ausgaben hiefür, da es sich um den Verein handle, der anschaffe ohne zu zahlen. Nach einem kurzen Schlussworte des Referenten wird der Antrag angenommen. Referent G.R. Witzany. 8.) Rekurs des Herrn Otto Buresch gegen Vorschreibung der Ankündigungsabgabe. Zl. 5064/24. Der Referent beantragt: Dem Einspruche des Herrn Otto Buresch gegen die vorgeschriebene Firmenschildabgabe wird nicht stattgegeben. Begründung: 1.) Die angefochtene Steuer ist auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes beschlossen worden, und kann Einzelpersonen aus prinzipiellen Gründen keine Steuerfreiheit bewilligt werden. 2.) Es wäre dem Einschreiter bereits im Vorjahre bereits möglich gewesen einen Einspruch zu erheben, da diese Steuer bereits im Vorjahre beschlossen und eingehoben worden ist. Er hat dies nicht getan, somit schon desshalb der Rekursgrund im heurigen Steuerjahre hinfäl-

lig ist. Angenommen. 9.) Rekurs des Konfektionärs H. Drahousal wegen Vorschreibung einer Steuer für sein Personenauto. Zl. 4065/24. Wird über Antrag des Referenten zwecks weiterer Erhebungen zurückgestellt. Referent G.R. Fischer. 10.) Erhöhung der Markt- und Standelgefälle. Zl. 4357/24. Der Referent beantragt nach Verlesung des Amtsberichtes: Der Gemeinderat beschliesse der Erhöhung der Markt und Standelgefälle im Sinne des Amtsberichtes seine Zustimmung zu erteilen. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Tribrunner. 11.) Anschlussgebühren für die Wasserleitung; Gebühr für Druckproben. Zl. 5317/24. Der Referent berichtet an der Hand der Eingabe der Magistratsabteilung V und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen, dem Vorschlage des Stadtbauamtes, die Gebühren für den Anschluss von Hauswasserleitungen von 20 K auf 10 Goldkronen bzw. von 20 Papierkronen auf 9.40 Goldkronen ab 1. April 1924 zu erhöhen und für die Prüfung der Wasserleitungsanlage eine Gebühr von 6 Goldkronen festzusetzen, wird zugestimmt. Über die Vergütung für die Kontrolle der an das städt. Rohrnetz angeschlossenen Hauswasserleitungen hat das Gemeinderats-Präsidium zu entscheiden. Wird ohne Debatte angenommen. 12.) Ansuchen der kath. Pfarrämter um Verlegung eines Weges bei den Friedhofgründen. Zl. 6094/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen, dem Ansuchen der beiden katholischen Pfarrämter um die Bewilligung zur Verlegung des öffentlichen Weges (Parzelle 9651/1) wird unter der Bedingung stattgegeben, dass die Gesuchsteller die Kosten der grundbücherlichen Durchführung aus Eigenem zu tragen haben. Wird ohne Debatte angenommen. 13.) Einberufung eines neuen Konkurrenzausschusses; Namhaft-

machung von zwei Mitgliedern hiezu. Zl. 6361/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse in den Konkurrenzausschuss für die Erhaltung der Zufahrtsstrasse zur Station Steyrdorf als Mitglied Herrn V.B. Russmann für die Dauer des Gemeindemandates zu wählen. Ohne Debatte angenommen. Referent: Dr. Rudolf Schneeweiss. 14.) Anfechtung eines Vertrages der Stadtgemeinde mit Hans Berger wegen Grundtausch. Zl. 4725/24. Der Referent beantragt nach einem kurz gefassten Berichte: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der vom Kurator des Herrn Hans Berger gegen die Rechtswirksamkeit des Tauschvertrages vom 14. April 1923 geltend gemachte Anfechtungsgrund wird als nicht begründet erkannt. Hans Berger ist zur Einhaltung dieses Tauschvertrages insbesondere zur Fertigung und Übergabe der Aufsandungserklärung bezüglich der mit diesem Vertrage an die Stadtgemeinde Steyr übergebenen Parzellen zu verhalten und eventuell zur Erreichung dieser Verpflichtung des Prozessweg zu betreten. Auf eine Anfrage des G.R. Hofrat Dr. Furrer gibt der Referent Auskunft, sodann wird der Antrag angenommen; 15.) Rekurs der Frau Anna Rudelstorfer gegen Vorschreibung der Konzessionsabgabe. Zl. 4095/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse der Frau Anna Rudelstorfer gegen den Zahlungsauftrag vom 22. Jänner 1924 wird mangele der gesetzlichen Voraussetzungen keine Folge gegeben. G.R. Markgraf hält die Basis der Steuervorschreibung für nicht gerechtfertigt und ersucht, einem Ansuchen um Ermässigung Rechnung tragen zu wollen. Der Ausschussantrag wird angenommen. 15.) Beschlussfassung über eine Forderung der österreichischen Waffenfabrik nach Einverleibung einer Reallast

bei Grundparzelle 1615 an der hohen Ennsleite. Zl. 6185/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der österreichischen Waffenfabriksgesellschaft wird das Recht der Benützung des auf der von derselben der Stadtgemeinde Steyr übergebenen Grundparzelle 1615 Kat. Gem. Steyr befindlichen Objektes und die Kabelleitung zugestanden und ist dieses Recht auf die angeführte Parzelle sicherzustellen. Angenommen. Fürsorgeausschuss. 18.) Rekurs gegen einen Beschluss des Armenrates. Zl. 5239/24. Referent G.R. Lebeda beantragt: Der Gemeinderat beschliesse den Rekurs der Verwaltung des Waisenhauses St. Anna im Sinne des Antrages des Armenrates abzuweisen. Angenommen. 19.) Weiterführung der Schülerausspeisung. Zl. 4708/24. Referent G.R. Lebeda beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Der Gemeinderat erklärt sich bereit, die durch das amerikanische, österr. Kinderhilfswerk und die durch die Stadtgemeinde Steyr subventionierte Schülerausspeisung ab 1. Juli 1924 zu übernehmen und als ständige Einrichtung weiterzuführen und zwar im Schuljahre 1924/25 beginnend mit 1. Juli 1924 in gleicher Art und Weise wie bisher. 2.) zur Führung der Schülerausspeisung wird ein 5 gliedriger Verwaltungsausschuss bestellt, der sich zusammenzusetzen hat: aus einem Vertreter der Gemeinde, einem Vertreter des Stadtschulrates, dem Schulfürsorgearzt und zwei Vertreter der Eltern. 3.) Zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses werden bestellt: Als Vertreter der Gemeinde Herr V.B. Karl Dedic, des Stadtschulrates: Stadtschulinspektor Mitterberger, des Schulfürsorgearztes: Dr. Pimiskern, als Vertreter der zwei grossen politischen Parteien: für die sozialdemokratische Partei Frau Berta Kisely, für die Wahlvereinigung Josef Urban. Ohne Debatte angenommen.

20.) Ernennung von Armeninspektoren und eines Armenvaters für das städt. Versorgungshaus. Zl. 6298/24. Referent V.B. Dedic beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: 1.) An Stelle des Armeninspektors des X. Bezirkes und des Armenhausvaters des Versorgungshauses Herrn Ludwig Reisinger wird bestellt: Zum Armeninspektor der derzeitigen Armenvater Johann Schmoll und zum Armenhausvater für das Versorgungsheim der gewesene Gemeinderat Rud. Hitzlhammer. 2.) An Stelle des Armeninspektors Herrn Franz Sträusselberger wird Herr Heinrich Demelmayr bestellt. Herr Armeninspektor Sträusselberger wird für seine vieljährige Tätigkeit als Armeninspektor der beste Dank ausgesprochen. 3.) Bezüglich der Ernennung des Rudolf Hitzlhammer als Armenhausvater ist der Akt in den Armenrat zur nachträglichen Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag wird angenommen. Bürgermeister Wokral nimmt Anlass bei dieser Gelegenheit des verstorbenen Armenhausvaters Reisinger Ludw. zu gedenken, welchem für seine aufopfernde Mühe nicht nur der Dank der Gemeinde sondern auch ein dauerndes ehrendes Angedenken zu bewahren gebührt. Die Gemeinderäte haben sich mittlerweile von den Sitzen erhoben und Bürgermeister Wokral wünscht, diese Kundgebung im Protokolle festzuhalten. Damit ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erschöpft und folgt die vertrauliche Sitzung. Der Bürgermeister: Wokral. Der Schriftführer: Die Protokollprüfer: Radmoser Johann. Karl Kapinus. Mayer Anton.

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates vom 12. Mai 1921. Punkt 4 und 6. Subventionsansuchen. Zl. 6932, Der Referent Vizebürgermeister Russmann beantragt folgende Subventionen: Der freiwilligen Rettungsgesellschaft 50 Millionen Gewerkschaftshilfsfonds 5 Millionen Deutscher Turnverein 4 Millionen Christl.Touristenverein 1/2 Million Arbeiter-Turnverein Vorwärts 9 Millionen Verschönerungsverein 1 Million Sportausschuss 10 Millionen Idiotenanstalt Hartheim 1/2 Million Naturfreunde 1 Million Christl. Turnverein 1/2 Million Lehrergewerkschaft 3 Millionen kath. Volksbücherei 1 Million Zentral-Arbeiter-Bibliothek 20 Millionen Ferner beantragt der Referent die Abweisung folgender Ansuchen: Deutscher Schulverein Gewerbeförderungsinstitut Bundesgendarmerie Weidmänner Wels Hiezu stellt der Referent folgenden Sammelantrag: Der Gemeinderat beschliesse: Subventionsansuchen für 1924, die nach dem 12. Mai 1924 einlangen sind - von besonderen Ausnahmsfällen abgesehen -

ex präsidio abzuweisen. Die bewilligten Subventionen werden nach Massgabe der flüssigen Mittel im Laufe des Jahres zur Auszahlung gebracht. Die Anträge werden ohne Debatte angenommen. 21.) Beschlussfassung über Leistung einer Vergütung für die Mitwirkung an der Einhebung der Gasabgabe. Zl. 6202/21 Der Referent V.B.Russmann beantragt die Bewilligung einer Vergütung von 10 % der eingehobenen und abgeführten Gasabgabe für die Mitarbeit an der Einhebung dieser Abgabe. Diese Bewilligung ist jederzeit widerruflich. Ohne Debatte angenommen. 23.) Ansuchen des ehemaligen Handelsschuldirektors Braun wegen Gehaltsnachzahlung. Referent G.R.Dr. Schneeweiss Zl. 201/V.P. berichtet, dass demselben auf Grund einer Durchrechnung durch die Landesregierung eine Nachzahlung gebührt und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem ehemaligen Handelsschuldirektor Friedrich Braun wird die laut der Berechnung der Landesregierung Linz gebührenden Gehaltsdifferenz von K 1,529.361 zur Auszahlung bewilligt. Ohne Debatte angenommen. 24.) Ansuchen des Rechtsanwaltes Dr. Kautschitsch für Flr. Konwalin. Zl. 5193/24. Dieser Punkt wird abgesetzt, da ein Rekurs nicht vorliegt. Schluss der Sitzung 1/4 10 Uhr. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Anton Mayr m.p. Kapinus m.p. Radmoser Joh. m.p.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2