presse. Der Bund musste also eingreifen, um den Gemeinden die Lebensmöglichkeiten zu geben. Jetzt verlangt der Bund dieses Darlehen zurück, obwohl sie eigentlich nichts anderes waren, als ein Ersatz für eine Notenpresse. G.R. Markgraf beanstandet die Einstellung der Post Kreditoperationen, die seiner Ansicht nach nicht in das Präliminare hineingehört und ersucht beim nächsten Voranschlag diesem Wunsche Rechnung zu tragen. Die Rubrik I wird sodann angenommen. Zu Rubrik II (Gebäude und Grundbesitz) berichtet der Referent: Einem Erfordernis von K 669,782.000. - steht eine Bedeckung von K 308,371.000. - gegenüber. Die Gemeinde Steyr hat heute 103 Objekte. Die öffentlichen Gebäude wie Amtslokale und Schulen sind von vornherein passiv. Die Gebäudeverwaltung kostete im Jahre 1914 (valorisiert) etwas über 426 Millionen, im Jahre 1924 468 Millionen Kronen. Obwohl die Gemeinde seit dem Jahre 1914 ihren Häuserbesitz um 45 Objekte vermehrt hat, haben sich die Ausgaben nicht in dem gleichen Masse vergrössert. An Mietzins nahm die Gemeinde im Jahre 1914 (valorisiert) den Betrag von K 2,680.144.000 ein, im Jahre 1924 trotz des fast verdoppelten Gebäudebesitzes nimmt sie den Betrag von K 213.000.000 ein. Allerdings ist der Wert des Realbesitzes und damit auch die Kreditfähigkeit der Gemeinde wesentlich gestärkt worden; so betrug der Wert des Realbesitzes im Jahre 1914 (valorisiert) nicht ganz 5 Milliarden Kronen, während er jetzt weit über 20 Milliarden Kronen ausmacht. Gemeinderat Klaffenböck bespricht unter Bezugnahme auf die im Motivenbericht angewendeten Vergleichsziffern über Valorisierung der Mietzinse, das Opfer, das die Hausbesitzer durch den gesetzlich niedrig gehaltenen Zins erleiden und die Gemeinde als Hauptbesitzer eben solche Opfer bringen müsse. Diesem Umstande sei auch ein
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