Gemeinderatsprotokoll vom 28. April 1924

den obigen Vorschriften und den Bestimmungen des Abgabenermächtigungsgesetzes widersprechen, in Geltung. II. Dieser Beschluss tritt am 1.Mai 1924 in Wirksamkeit. G.R. Klaffenböck beantragt folgende Abänderung des Gesetzes: „Die erhobenen Mietzinse sind dort, wo Geschäfte und Wohnungen im gleichen Hause sind, nicht zusammenzurechnen. G.R. Markgraf unterstützt den Antrag des G.R. Klaffenböck und spricht sodann gegen die Bemessung der Steuer in der 12. Stufe mit dem Tausendfachen des Friedenszinses. Es sei ja richtig, dass die Gemeinde Massnahmen zur Bedekkung der Abgänge suchen muss, glaube aber, dass Einschränkungen der Ausgaben platzgreifen sollen, er findet auch den Ankauf der Schraderrealität überflüssig und prophezeit, dass noch andere Industrien zusperren werden. Zum Schlusse sagt er, dass die Waffenfabrik alles getan habe, um das Unglück der Sperrung hintanzuhalten, aber der Anlass wurde von aussen hereingetragen. Er würde empfehlen zu bedenken, ob das Übel sich nicht vermindern lasse, statt durch eine solche Vorlage zu verschärfen. Er wird gegen die Vorlage stimmen. G.R. Frau Berta Molterer spricht für den Antrag des G. R. Klaffenböck. G.R. Bausenwein hält die Vorlage für eine blosse Demonstration, weil er an dem Eingehen der präliminierten Beträge zweifelt. G.R. Saiber spricht gegen den Autrag Klaffenböck. Er gibt zu, dass die Bestimmung eine gewisse Härte habe, aber die Wohnung im Hause des Geschäftes habe für die betreffenden auch gewisse Vorteile und bringe Ersparnisse. Er bespricht die Notwendigkeit der Vorlage als eine ausserordentliche Massnahme in ausserordentlicher Zeit. G.R. Hafner bedauert, dass G.R. Markgraf weggehen musste. Er spricht gegen den Antrag Klaffenböck und meint gegenüber der Minorität: Es müssten die Herren uns andere Vorschläge zur Bedeckung des Abganges machen, wenn ihnen

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