Die Punkte a), b), c), d), e), (Fonde) öffentliches Krankenhaus, Spitalsbaufond und Lokalrealschulfond werden ohne Debatte angenommen. Die Stiftungen werden nach einer Anfrage des G.R. Dr. Furrer, ferner die Post Stadtgut ohne weitere Debatte angenommen. Referent V.B. Russmann beantragt zur Bedeckung des Abganges: I. Der in der ordentlichen Gebahrung aufscheinende Abgang im Betrage von K 6.136,655.000. - findet seine Bedeckung: 1.) Durch Fortsetzung von Ersparungsmassnahmen aller Art. 2.) Durch Ausbau der Realsteuern im Sinne des Abschnittes c, Art. I, § 4, des Wiederaufbaugesetzes vom 27. November 1922, B.G.Bl. Nr. 843. 3.) Sollten die unter Punkt 1 und 2 vorgesehenen Massnahmen nicht hinreichen, um den Abgang zu decken, so ist der noch fehlende Abgang im Wege von Kreditoperationen bzhw. durch Erhöhung der Lohnabgabe zu decken. II. Der durch den ausserordentlichen Bauaufwand aufscheinende Abgang im Betrage von K 1.737,800.000. - findet seine Bedeckung durch Kreditoperationen Rubrik Ia, Seite 11. Vor der Beratung über die Bedeckung des Abganges per K 7.874,455.000. - wünscht G.R. Aigner Aufklärung über die Anfrage des G.R. Markgraf betreffend Adaptierungen im Schlosse Engelsegg, die bis jetzt noch ausstehe. Bauamts-Direktor Ing. Minarzik gibt bekannt, dass derzeit die Errichtung von Wohnungen noch gar nicht zur Disskussion gestellt wurde. Wird zur Kenntnis genommen. G. R. Bausenwein erklärt, für die Bedeckung jedoch gegen die Vorlage der Mietzinsheller zu stimmen. V.B. Russmann hebt hervor, dass die Vorlage der Mietzinshellerabgabe zwar gegen das Programm der Sozial-
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