Rezepte bei der Hand und verlangte die Verstaatlichung der Sicherheitswache. Die Gemeinde kann aber die Sicherheitswache nicht verstaatlichen, weil der Bund derartige Anforderungen an die Gemeinde stellen würde, die an und für sich ein schlechtes Geschäft bedeuten, dessentwegen die Gemeinde sich nicht eines Teiles. der Autonomie begeben kann und darf. Die Gemeinde Steyr hatte im Jahre 1914 40 Wachleute, sie hat gegenwärtig etwas über 60 Wachebeamte, was seine Erklärung findet durch die Auflassung des ehemaligen Reservewachdienstes (18 Personen) durch die Dreiteilung des Dienstes und endlich durch die infolge der Vergrößerung des Stadtgebietes um mehr als 50 % bedingte Schaffung von zwei neuen Wachposten in Ennsdorf und Stein. Nur nebenbei sei bemerkt, dass die seinerzeitigen 18 Reservewachleute pro Jahr K 12.786 70 h erhalten haben. Nette bürgerliche Besoldungspolitik! Dass die Gemeinde ihre Pflichten bezüglich des Feuerlöschdienstes, der zum Sicherheitswesen gehört, erfüllt, möge aus folgenden Ziffern hervorgehen. Im Jahre 1914 gab die Stadtgemeinde für den Feuerlöschdienst (valorisiert) K 94,000.000.- aus, im Jahre 1924 verwendet sie hiefür. 200,000.000.- G.R. Bausenwein hat nicht die Absicht, die Herabsetzung der Gehälter zu beantragen. Vergleichweise mit der Stadt Klagenfurt, die ein ebenso ausgedehntes Gebiet besitzt wie Steyr, hat diese nur 1.4 Milliarden für Personalauslagen bei diesem Kapitel eingesetzt, in Steyr dagegen 2 Milliarden. Doch die Gehälter seien nicht schuld, sondern andere Umstände, vor allem die Haltung einer Polizeischule, wo seiner Information zufolge, auch Schreiben gelernt wird. Bei der Besetzung der Stellen seien Maturanten und andere Mittelschüler zurückgewiesen worden und an deren Stelle Leute in Vorschlag gebracht, deren Offerte ein Lächeln erweckte. Man hätte sich die Polizeischule, die etwa 8
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