besitzervereines, behauptet, dass die Aufteilung nicht richtig und nicht gerecht sei, wenn im Stadtgebiete Abgaben vorgeschrieben werden. Er stellt den Gegenantrag auf Streichung der Abgabe und konstatiert, dass es desshalb nicht notwendig ist, dass die anderen Brunnengemeinden aufgelassen werden müssen. G. R. Bausenwein bemängelt die hohe Gebühr und glaubt, dass die Gemeinde auf den Ertrag dieser Gebühren, die 5 Millionen Kronen betragen, leicht verzichten könne und schliesst sich den Antrage Klaffenböcks an. Dazu sprechen noch die Gemeinderäte Schlossgangl und Molterer und V.B. Russmann widerlegt die vorgebrachten Einwendungen, verweist auf die Feuersicherheit, auf den Wassermangel bei Überschwemmungen und ersucht um unveränderte Annahme des Sektionsantrages. Dieser wird bei der Abstimmung angenommen. 4.) Beschlussfassung über die Zusammensetzung des Einigungsamtes mit forstwirtschaftlicher Abteilung für das Jahr 1924. Zl. 3776/24: Der Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle folgenden Beschluss fassen: Das Einigungsamt nebst der neu errichteten forstwirtschaftlichen Abteilung wird für das Jahr 1924 laut Amtsvorschlag zusammengesetzt. Ohne Debatte angenommen. 5.) Novellierung des Landesgesetzes über die Einhebung einer Bodenwertabgabe. Zl. 3598/24. Der Referent bringt den Amtsbericht und den Gesetzentwurf zur Verlesung und beantragt namens des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Gemeinderat beschliesse: Der Novellierung des Landesgesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. u. Vdg.Bl. Nr. 62, in der ausgeführten Form wird die Zustimmung erteilt. G.R. Markgraf erklärt, gegen eine gewisse Erhöhung sei nichts einzuwenden, wohl aber gegen die beabsichtigte Erhöhung der Richtpreise. Ferner sei eine wirklich harte Bestimmung, dass diese Abgabe nicht überwälzt werden dürfe, er beantragt daher die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung und Rückverweisung an den Finanzausschuss zur
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