Artilleriekaserne stattfand. Der Herr Bundesminister für Heerwesen erklärte, dass nur sachliche Gründe, militärischer Natur und die zwingenden Bestimmungen des Wiederaufbaugesetzes, welche eine Verminderung der Garnisonsorte bedingen; ihm den Gedanken nahe gebracht hat, die Garnison von Steyr zu verlegen. Mit Rücksicht auf die grosse, wirtschaftliche Schädigung welche die Stadt Steyr durch ein vollständiges Abziehen der Garnison erleiden würde, sei er bereit, dem einmütigen Wunsche der Vertreter aller politischen Parteien in Steyr entgegenzukommen und das Alpenjägerbaon in Steyr zu belassen, wenn sich die Gemeinde bereit findet, die im Jahre 1921 zugesagten Adaptierungen ehestens vorzunehmen. Durch die Verlegung der Minenwerferbatterie von Steyr würde sich eine Reduzierung des seinerzeitigen Investitionsprogrammes, welches von der Bauabteilung des Bundesministeriums für Heerwesen derzeit mit weit mehr als 2 Milliarden Kronen beziffern wird, einschliesslich der Instandsetzung des Schiessplatzes und der Wohnungsbeschaffung für einige Offiziere und Unteroffiziere auf rund eine Milliarde ergeben. Namens der Gemeindevertretung erklärte der Bürgermeister sich mit dem Vorgeschlagenen einverstanden und bereit, sobald als möglich vom Gemeinderate die Mittel anzusprechen, um die nunmehrigen Verbindlichkeiten ehestens einzulösen. Über den Umfang und Zeitpunkt der allenfalls notwendigen baulichen Massnahmen werden noch eingehende Verhandlungen der Gemeinde mit der Bauabteilung des Bundesministeriums für Heerwesen gepflogen werden. Anschliessend an diese sachlichen Beratungen wurden von dem kommandierenden General in Oberösterreich eine Reihe Wünsche und Beschwerden über das Verhalten der Zivil- und Militärpersonen in Steyr vorgebracht. Der Herr Bundesminister für Heerwesen wandte sich an die anwesen-
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