lung betreffend Verlegung der Garnison von Steyr. Der Gemeinderat hatte wiederholt Gelegenheit sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Schon im Jahre 1920 gelegentlich einer Hochwasserkatastrophe wurde der Gedanke ventiliert, jenen Teil der Art. Kaserne, der von der Wehrmacht nicht unumgänglich benötigt wird, für Wohnungen auszubauen. Im Jahre 1921 hatte eine Deputation von Barackenbewohnern beim Ministerium in Wien gesprochen, um der grossen Wohnungsnot in Steyr Abhilfe zu schaffen. Ein Sprecher dieser Abordnung verlangte auch beim Herrn Bundesminister für Heerwesen, ohne Wissen und Zustimmung der Gemeindevertretung Steyr, die Rückstellung der Artilleriekaserne, damit die Kasernräume angeblich mit finanzieller Hilfe der Waffenfabrik zu Wohnungen adaptiert werden können. Auf Grund dieses Begehrens fand im Mai 1921 in Linz eine Besprechung zwischen Vertretern der Heeresverwaltung, Landesregierung und den Gemeinden Linz und Steyr statt. Die dort gepflogenen Verhandlungen, die in einem Protokoll niedergelegt wurden, hatten zum Ergebnis, dass eine Verlegung des Alpenjägerbaons von Steyr nicht in Frage komme. Eine Verlegung der Minenwerferbatterie von Steyr nach Wels könnte nur dann stattfinden, wenn die Gemeinde Steyr für den Zubau und Adaptierungen der Kaserne in Wels die Kosten tragen würde. Dies wurde von der Gemeinde Steyr unter der Begründung abgelehnt, dass, wenn sie die Mittel zum Bauen hätte, sie in Steyr, aber nicht in Wels bauen würde. Die Vertreter der Gemeinde Steyr hatten sich jedoch dahin verpflichtet, die Adaptierung der Artilleriekaserne in Steyr sogleich in Angriff zu nehmen, vorausgesetzt noch eine kommissionelle Begehung an Ort und Stelle. Die Adaptierungen sollten umfassen: a) Schaffung des Garnisonswirtschaftsamtes Steyr in den Stallangen II bis IV. Vorläufig für den organisationsgemässen Stand des Heeres, solange die Frage der Dislokation der Batterie nicht geklärt ist. b) Adaptierung in der grossen Hufbeschlagschmiede.
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