vom 13.November 1923 festgesetzte 20 % ige Verzinsung der Kanalanschlauchgebühren, soweit dieselben in 10 gleichen Jahresraten abgestattet werden, auch für das Jahr 1924 festzusetzen. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Witzany. 13.) Ansuchen der Motorradsektion des A.R.V. wegen Ermäßigung der Kraft- und Kutschwagensteuer. Zl. 3345/24. Der Referent beantragt nach Verlesung des Ansuchens: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen um Ermässigung der Kraftwagensteuer wird aus prinzipiellen Gründen nicht stattgegeben. Ohne Debatte angenommen. 14.) Festsetzung der Tarife für das Platzdienstgewerbe. Zl. 28905/23. Derselbe Referent beantragt: Der von der Genossenschaft des Transportgewerbes vorgeschlagene Dienstmännertarif wird mit einigen Abänderungen zur Kenntnis genomnen. Die Genossenschaft wird beauftragt, den Tarif nach Annahme durch die Landesregierung in den hiesigen Lokalblättern zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Jedes Genossenschaftsmitglied ist verpflichtet, den beglaubigten Tarif über Verlangen vorzuweisen. Ohne Debatte angenommen. 15.) Erhöhung der Kanzleitaxen für den eigenen Wirkungskreis. Referent G.R. Januschka. Zl. 3712/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Kanzleitaxen für den eigenen Wirkungskreis im Sinne des Gesetzes vom 11. Jänner 1924, L.G. u. Vdg. Bl.Nr. 14 auf das 200 fache jener Beträge zu erhöhen, die im Gesetze vom 5. Oktober 1921, L.G. u.Vdg.Bl. Nr. 181 bestimmt wurden, bzhw. auf das 10 fache der durch das Gesetz vom 20. April 1923, L.G. und Vdg.Bl. Nr. 52 erhöhten Beträge mit dem Zusatze, dass die nun neuerdings erhöhten Beträge ab 1. April 1924 in Wirksamkeit zu treten haben. Angenommen.
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