Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1924

Der Bürgermeister wendet dagegen ein, dass der Gemeinderat das finanzielle Interesse der Gemeinde zu wah¬ ren habe. V.B. Dr. Messenböck spricht gleichfalls für den Antrag Bausenwein. G.R. Witzany verweist darauf, dass die Minorität eben bei der Brunnenangelegenheit auf 5 Millionen Kronen verzichten wollte, jetzt aber für eine Mehrauslage sei. Er wundert und freut sich, dass die Herren plötzlich ein Herz für die S.W. entdeckt haben und splendit sein wollen. Wenn auch der Stoff der „Gewah" nicht die Stärke des teueren Musters habe, gut sei der Stoff dennoch. Es sprechen hiezu noch die Gemeinderäte Klaffenböck und V.B. Dr. Messenböck, dann G.R. Scherak, welcher zu bedenken gibt, dass bei polizeilichen Interventionen die Uniform beschädigt werden kann und die S.W. dann eben 1 1/2 Jahre mit der zerissenen Uniform herumgehen müsse. Wenn umgekehrt die Gewah das bessere Muster gestellt hätte, wäre die Minorität sicher nicht dafür eingetreten. V.B. Russmann erinnert an die Pflicht der Gemeinde, das billigere Offert zu akzeptieren. Erfolgt sodann eine tatsächliche Berichtigung des G.R. Bausenwein. Bei der Abstimmung wird der Abänderungsantrag G.R. Bausenwein abgelehnt. 7.) Regelung des Zuschlages zu den Bundesgebühren für Eigentumsübertragungen. Zl. 4075/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Auf Grund des § 3 des Landesgesetzes vom 17 Dezember 1923, L.G.u.Vdg. Bl.Nr. 21 ex 1924 wird zu den Bundesgebühren für Eigentumsübertragungen an unbeweglichem Gute ein Zuschlag von 50 % eingehoben. Für diesen Beschluss ist die Genehmigung der o.ö. Landesregierung raschestens zu erwirken. Die Wirksamkeit dieses Beschlusses beginnt am Tage der Kundmachung. Ohne Debatte angenommen. 8.) Beschlussfassung über eine Grundtransaktion in der

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