niedergelegten Richtlinien einzuheben bzhw. zu bestimmen sein. G.R. Scherak erklärt, der Vorlage zuzustimmen, bringt aber Klagen der Heimatlosen vor, die abgewiesen wurden und hofft auf gerechtes Vorgehen. V.B. Russmann erwidert, dass die Gemeinde im Gegenteile nicht rigoros sondern sehr entgegenkommend vorgeht. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. 7.) Regelung der Gebühren für baupoltzeiliche Antshandlungen nach dem Abgabenermächtigungsgesetze. Zl. 25710. V.B. Russmann referiert hierüber und berichtet, dass auch diese Vorlage im Finanz- und Rechtsausschusse einhellig angenommen wurde. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen werden mit sofortiger Wirksamkeit im Sinne des Amtsberichtes geregelt. Ohne Debatte angenommen. 8.) Regelung der Ankündigungsabgabe im Sinne des Abgabenermächtigungsgesetzes. Zl. 1976/24. Der Referent verltest den Amtsbericht, stellt die geplanten Änderungen im Texte des alten und des neuen Entwurfes fest und betont, dass alles in gemeinsamer Beratung durchgeführt wurde und die geforderten Abänderungen bereits berücksichtigt sind. Antrag: Diese Abgabe wird im Sinne des Abgabenermächtigungsgesetzes mit einigen Modifikationen gemäss dem Amtsberichte geregelt. G.R. Scherak beanstandet den Ausdruck Parteienvereinbarung und wünscht, dass in solchen Fällen auch seine Partei zur Mitberatung herangezogen werden möge. G.R. Aigner betont, dass wohl dieses Problem schwer zu lösen war, glaubt aber, dass noch eine Staffelung im Interesse der Kleingewerbetreibenden zu finden gewesen wäre und erklärt für den Antrag stimmen zu wollen. Ferner ersucht er den Bürgermeister zu veranlassen, dass im Kassaamte bei Andrang an einem Schalter ein zweiter geöffnet werde, damit die Parteien nicht so lange angestellt sein müssen.
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