Hafner Josef Saiber Alois Hiessmayr Franz Scherak Franz Urban Josef Schlossgangl Leopold Januschka Emanuel Schneeweiss Rudolf Dr. Kisely Berta Ecker Alois Klaffenböck Johann Steinbrecher Leopold Klement Karl Tribrunner Franz Wolfartsberger Johann Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bürgermeister Wokral eröffnet um 7 Uhr 25 die Sitzung, grüsst die Erschienenen und konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Lischka, Kletzmayr und Witzany. Protokollprüfer für diese Sitzung sind die G.R. Klement und Kranjak. Unter Punkt 1) Mitteilungen des Vorsitzenden hat der Bürgermeister nur zu berichten, dass seitens der Wahlvereinigung an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Dr. Hummer bzhw. Schöndorfer Herr G.R. Wolfartsberger vorgeschlagen wurde, wogegen keine Einsprache erhoben wurde. Finanz-und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Ausserkraftsetzung des Beschlusses über Novellierung der Bordellabgabe bzhw. Neunovellierung. Zl. 28551/23. V.B. Russmann nimmt vorerst Bezug auf das vor kurzem erschienene Abgabenermächtigungsgesetz, nach welchem der Gemeinderat der Stadt Steyr eine Anzahl namentlich angeführter Abgaben autonom zu regeln befugt ist. Es handle sich heute um solche Abgaben, die bereits den Gemeinderat passiert haben. Die Bordellabgabe wurde im Finanzausschusse einhellig zur Annahme empfohlen. Antrag: Die Besucherabgabe wird mit sofortiger Wirksamkeit im Sinne des instruierten Amtsberichtes geregelt. Durch diesen Beschluss wird der Beschluss des Gemeinderates vom 20. Dezember 1923 betreffend die Novellierung der Besucherabgabe ausser Wirksamkeit gesetzt. G.R. Scherak stellt eine Anfrage wegen Giltigkeit
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