7.Sitzung. Protokoll über die 7. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 30. Jänner 1924. Tagesordnung: 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Vicebürgermeister Russmann. 2.) Bericht der Mag. Abt. V. über Aussenstände der allg.gem. Arbeiterbau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft und Ansuchen dieser Genossenschaft um Abschreibung dieser Aussenstände. 3.) Novellierung der Konzessionsabgabe. 4.) Hausbesitzerverein Steyr um Auszahlung des 5 %igen Anteiles an den eingezahlten Zinshellern für 1924. 5.) Erhöhung des Wasserzinses und der Leihgebühren für die Wassermesser ab 1. Jänner 1924. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 6.) Beschwerde des Ernst Benesch gegen die Vorschreibung einer Steuerstrafe (1 1/4 Millionen Kronen). 7.) Ansuchen des ehemaligen Handelsschuldirektor Fritz Braun um Zuerkennung einer Abfertigung. Referent: G.R. Tribrunner. 8.) Rekurs des kath. Pressvereines für Steyr gegen Vorschreibung der Brunnenkostenbeiträge für Stadt. 9.) Beschlussfassung über einen von den beiden kath. Pfarrämtern angeregten Grundtausch. Referent: G.R. Witzany. 10.) Beschlussfassung über eine eventuelle Beteiligung der Gemeinde an der Landessammlung zu Gunsten der Blinden Österreichs. 11.) Amtsbericht der Abt. II wegen Erlassung eines Haustierverbotes für das Stadtgebiet Steyr. 12.) Produktive Erwerbslosenfürsorge für Steyr, Verlegung und Neulegung eines Wasserleitungsrohrnetzes. Referent: G. R. Saiber. 13.) Ergänzung des Gesetzes vom 7. Feber 1923, L.G. u. V.Bl. Nr. 35 über die Einführung eines Interessentenbeitrages. 14.) Erhöhung der Kehrichtabfuhrgebühren auf das 6 fache ab 1. Jänner 1924.
Fürsorgeausschuss. Referent: Vicebürgermeister Dedic. 15.) Errichtung einer fachlichen Fortbildungsschule. 16.) Bericht des Museumdusschusses. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral die Vicebürgermeister: Karl Dedic, Dr. H. Messenböck und Dir. Julius Russmann, die Gemeinderäte: Baumgartner Johann Kranjak Marie Bausenwein Johann Lebeda Alois Urban Josef Lind Eduard Fischer Karl Lischka Hans Furrer Ulrich Dr. Markgraf Josef Futterer Franz Mayr Anton Radmoser J. Gangl Josef jun. Hafner Josef Saiber Alois Scherak Franz Hiessmayr Franz Molterer Berta Schlossgangl Leopold Januschka Emanuel Schneeweiss Rudolf Dr. Kisely Berta Ecker Alois Klaffenböck Johann Steinbrecher Leopold Klement Karl Witzany Hans Wolfartsberger Hans Kletzmayr Hermann Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferd. Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bgm. Wokral eröffnet die Sitzung um 7 Uhr 15 Uhr Min. konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Aigner und Tribrunner. Als Protokollprüfer gelangen die G.R. Kisely u. Klaffenböck an die Reihe. Zl. 26/V.P. Bgm. Wokral teilt mit, dass G.R. Schöndorfer sein Mandat infolge Verlegung seiner Amtstätigkeit zurückgelegt hat. An dessen Stelle wurde der Listennachfolger Herr Alois Ecker einberufen. Derselbe leistet die Angelo-
bung, worauf ihn Bürgermeister Wokral als Gemeinderat begrüsst und den Wunsch ausspricht, er möge tatkräftig im Interesse seiner Wähler im Gemeinderate tätig sein. Für die Nachwahl in den Finanz- und Rechtsausschuss an Stelle des Gemeinderates Schöndorfer wird bis zur nächsten Sitzung ein Vorschlag gemacht werden. Vor Eingang in die Tagesordnung wünscht V.B. Dr. Messenböck das Wort und verliest einen Brief des Kapellmeisters Münzberg in Bezug auf die Debatte über die Stadtkapelle in der letzten Sitzung. Derselbe wird zur Kenntnis genommen. Bgm. Wokral gibt bekannt, dass Punkt 7 der Tagesordnung als reine Personalangelegenheit in der vertraulichen Sitzung zu behandeln ist. Punkt 8) wegen Rückziehung des Rekurses entfällt und „ 11) wird über Parteienvereinbarung zurückgestellt. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V. B. Russmann. Punkt 2.) Bericht der Magistratsabteilung V über Aussenstände der allgemeinen, gemeinnützigen Arbeiter-Bau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft und Ansuchen dieser Genossenschaft im Abschreibung dieser Aussenstände. Zl. 29978/23. V.B. Russmann erstattet darüber an der Hand des Amtsberichtes ein Referat und beantragt: In Anbetracht des Umstandes, dass die anderwertig veranlasste Schätzung, der vom städt. Bauamte an die Gemeinde übergebenen Materialien einwandfrei ergeben hat, dass dieselben von minderer Qualität waren und die Schätzungsziffer als zu hoch gegriffen erscheint, wird eine Vergütungssumme von zusammen 8 Millionen Kronen angenommen. Für diesen Betrag ist die Stadtgemeinde bereit, Genossenschaftsanteile zu nehmen. Wird ohne Debatte angen. Punkt 3.) Novellierung der Konzessionsabgabe. Zl. 22356/23. Derselbe Referent verliest den Amtsbericht mit dem Abänderungsvorschlag und beantragt: Der Gemein-
derat wolle beschliessen: Der Novellierung der Konzessionsabgabe wird im Sinne des instruierten Amtsberichtes zugestimmt. G.R. Futterer behauptet, dass der Gesetzentwurf wieder eine Überwälzung auf die kleineren Gruppen bedeutet. Referent V.B. Russmann widerlegt diese Ausführungen worauf G.R. Futterer erklärt, dem Antrag zustimmen zu wollen. Der Antrag wird sodann angenommen. Die Mitglieder der Wahlbereinigung haben sich der Abstimmung enthalten. Punkt 4.) Hausbesitzerverein Steyr um Auszahlung des 5 %igen Anteiles an den eingezahlten Zinshellern für 1924. Zl. 1205/24. Derselbe Referent erstattet Bericht und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen des Hausbesitzervereines wird insoweit stattgegeben, als die 5 % für die Mitwirkung an der Hereinbringung der Mietzinshellerauflage bis 31. März 1924 bewilligt werden. Nach diesem Zeitpunkte ist ein neuerlicher Beschluss erforderlich. G.R. Scherak nimmt gegen die Zuwendung an die Hausbesitzer Stellung, insbesondere gegen die Höhe des Prozentsatzes und stellt den Vertagungsantrag. Derselbe wird abgelehnt. Die G.R. Klaffenböck, Bausenwein und Markgraf unterstützen den Antrag. Letzterer betont insbesondere, dass die Gemeinde bei der Selbsteinhebung weitaus höhere Kosten hätte. G.R. Schlossgangl wünscht eine Aufklärung über die Höhe des von der Gemeinde geleisteten Grundzinses, Steuern etc. Nach einer kurzen Auseinandersetzung zwischen G.R. Scherak und Dr. Messenböck hält V.B. Russmann das Schlusswort und erklärt, dass mindestens 2 Beamte nötig wären, um die Arbeiten zu bewältigen. Der Antrag ist reiflich überlegt, es empfiehlt sich daher die Annahme. Der Antrag wird angenommen. 5.) Erhöhung des Wasserzinses und der Leihgebühren für die Wassermesser ab 1. Jänner 1924 (Zl. 1348/24).
Derselbe Referent berichtet auf Grund des Amtsantrages und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: Der Wasserzins für das aus den städtischen Wasserwerken gelieferte Wasser wird ab 1. Jänner 1924 mit K 1.800 pro m3 Wasser festgesetzt. Ferner werden die Leihgebühren für die beigestellten Wassermesser ab 1. Jänner 1924 mit folgenden Beiträgen bestimmt und zwar: Lichtweite 10 - 13 mm. K 10.000 15 mm K 12.000 20 mm K 14.000 25 mm K 16.000 über 25 mm K 20.000 V.B. Dr. Messenböck bemängelt das bisherige Defizit und meint, dass da ein Betriebsfehler stecke, der abgestellt werden sollte. Referent V.B. Russmann erwidert, dass allerdings grössere Defekte zu beheben waren, dass Rohrbrüche stattfanden und versichert, dass pro 1924 diesbezüglich vorgesorgt sei. Der Antrag wird sodann angenommen. Referent G. R. Dr. Schneeweiss. Punkt 6.) Beschwerde des Ernst Benesch gegen die Vorschreibung einer Steuerstrafe (1 1/4 Millionen Kronen). Zl. 31826/23. Referent Dr. Schneeweiss berichtete gemäss dem Amtsantrage und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse des Ernst Benesch gegen das Erkenntnis vom 14. Dezember 1923 wird keine Folge gegeben, weil aus den Rekursangaben und den gepflogenen Erhebungen sich ergeben hat, dass die erste Lustbarkeitssteuer nicht abgeführt wurde. G.R. Bausenwein erklärt namens der Fraktion, sich der Abstimmung zu enthalten. Die Begründung hiefür zieht G.R. Bausenwein jedoch am Schluss der Sitzung durch eine Erklärung zurück, mit der Bemerkung, dass seine Partei in rechtzeitiger Kenntnis der Sachlage für den Antrag auf Abweisung gestimmt hätte. Der Antrag wird nach einem
Schlusswort des Referenten angenommen. Referent G.R. Witzany. Punkt 9.) Beschlussfassung über einen von den beiden kath. Pfarrämtern angeregten Grundtausch. Zl. 26348/23. Der Referent stellt nach Erstattung des Berichtes folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse dem Ansuchen der beiden katholischen Pfarrämter Folge zu geben, da es sich bei dem nachgesuchten Grundtausch um eine, auch im Interesse der Gemeinde gelegene, Arrondierung des Grundbesitzes handelt, durch welche die Friedhoffrage in Steyr nicht berührt wird. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung dieses Grundtausches haben die Gesuchsteller zu tragen. Nach einer Anfrage des Gemeinderat Scherak wird der Antrag angenommen. Punkt 10.) Beschlussfassung über eine eventuelle Beteiligung der Gemeinde an der Landessammlung zu Gunsten der Blinden Österreichs. Zl. 32142/23. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse mit Rücksicht auf die ausserordentliche Inanspruchnahme des städt. Fürsorgewesens und der Landessammlung für die Blinden Österreichs eine Million beizusteuern. Ohne Debatte angenommen. Punkt 12.) Produktive Erwerbslosenfürsorge Steyr. Verlegung und Neulegung eines Wasserleitungsrohrnetzes. Zl. 30086/23. und 927/24. Derselbe Referent stellt nach Verlesung des Amtsberichtes den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Verlegung und Neulegung des Wasserleitungsrohrnetzes längs der Promenade in die Spitalskystrasse bis zu den Häusern der Wohnungsfürsorgegenossenschaft mit einer Abzweigung in die Stelzhammerstrasse wird zugestimmt. Das Präsidium wird beauftragt, den erforderlichen Kredit von 300 Millionen präliminarmässig sicherzustellen. Den von dem Bundesministerium für soziale Verwaltung gemachten Vorschlägen wegen Anwendung der produktiven Erwerbslosenfürsorge wird zugestimmt, das Prä-
sidium hat aber unverzüglich um eine Arbeitsterminverlegung beim Ministerium für soziale Verwaltung anzusuchen. G.R. Scherak wünscht eine Abzweigung des Rohrnetzes in die Schrebergärten. Bgm. Wokral empfiehlt dem G.R. Scherak dieses Anliegen im Bau- und Verwaltungsausschuss vorzubringen. Der Antrag wird sodann angenommen. Referent G.R. Saiber. Punkt 13.) Ergänzung des Gesetzes vom 7. Feber 1923, L.G. u. Vdg. Bl.Nr. 35, über die Einführung eines Interessentenbeitrages. Zl.1302/24. G.R. Saiber referiert im Sinne des Amtsantrages und beantragt: Der Gemeinderat stimme der Novellierung des Gesetzes über den Interessentenbeitrag im Sinne des Amtsantrages zu. G.R. Bausenwein stellt den Vertagungsantrag, welcher abgelehnt wird. G.R. Bausenwein erklärt, dass seine Fraktion gegen den Antrag stimmen wird. Der Antrag wird mit Mehrheit angenommen. Punkt 14.) Erhöhung der Kehrichtabfuhrgebühren auf das 6 fache ab 1. Jänner 1924 (Z1.1374/24). Derselbe Referent beantragt nach einem ausführlichen Referate an der Hand des Amtsberichtes: Der G.R. beschliesse ab 1. Jänner 1924 bis auf weiteres die Kehrichtabfuhrgebühren im sechsfachen Ausmasse des mit G.R. Beschluss vom 21. Juli 1922, Zl.17271, normierten Anschlages von K 12. — d.h. also mit K 72 auf jede Krone des reinen Mietzinses (Friedenszins) festzusetzen. Nach einer Anfrage der G.R. Furrer und Markgraf gibt Bgm. Wokral zweckdienliche Aufklärungen und nach dem Schlusswerte des G.R. Saiber wird der Antrag angenommen. Fürsorgeausschuss. Referent V. B. Karl Dedic.
Punkt 15.) Errichtung einer fachlichen Fortbildungsschule. Zl. 30190/23. V.B. Dedic begründet die Errichtung, wozu übrigens die Gemeinde verpflichtet sei und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Zustimmung zur Errichtung einer fachlichen Fortbildungsschule für metallverarbeitende Gewerbe zu erteilen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 16.) Bericht des Museumausschusses. Zl. 27551/23. V.B. Dedic berichtet hierüber und beantragt schliesslich dem bisherigen Kustos Oberkom. Buchta den Dank auszusprechen und den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Zugleich glaubt V.B. Dedic eine Erhöhung des Gehaltes für Buchta als dringend notwendig. Angenommen. Bmst. Wokral spricht namens des Gemeinderates den Dank noch besonders aus. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Wokral. Der Schriftführer: Johann Klaffenböck Kapinus. Berta Kisely
Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates vom 30. Jänner 1921. 1.) Ansuchen des ehemaligen Handelsschuldirektors Fritz Braun um Zuerkennung einer Abfertigung. Zl.1425/V.P./23 G.R. Dr. Schneeweiss begründet den Amtsantrag und beantragt: Dem Ansuchen des Handelsschuldirektors Fritz Braun um Zuerkennung einer Abfertigung wird keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. 2.) Referent V.Bgm. Russmann. Rekonstruktion der Wehranlage im Voglsang. Zl. 27.879/23 u. Zl. 1111/21 V.B. Russmann berichtet ausführlich und stell folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Die mit dem Ministerium für soziale Verwaltung getroffenen Vereinbarungen bezüglich Anwendung der produktiven Erwerbslosenfürsorge für diese Arbeit werden genehmigt und das Gemeinderats-Präsidium ermächtigt die für die Durchführung notwendigen Kredite in der im Voranschlage für 1924 (extra ordinarium) vorgesehenen Höhe zu beschaffen. Ferner wird das Fräsidium beauftragt zu trachten, auch den Zuschuss von 15.000 K zu erhalten. Wegen Verlegung des Zeitpunktes des Beginnens der Arbeiten aus technischen Gründen ist das Ministerium zu verständigen (Herbst 1924) angenommen. 3.) Gewährung einer Gnadengabe. V.B. Russmann berichtet, dass der ehemalige Oberkommandant der freiwilligen Feuerwehr Franz Vogl, der sich um die freiw. Feuerwehr sehr verdient gemacht hat, schwer krank ist und es ihm finanziell sehr schlecht geht, er beantragt in Würdigung dieser Umstände eine jederzeit widerrufliche Ehrengabe von monatlich 500.000 K ab 1.Februar 1924. Diese Ehrengabe ist nur ad personam und steht niemand anderem ein wie immer gearteter Rechtsanspruch zu. Ohne Debatte genehmigt.
Referent G.R. Saiber. 4.) Zl. 296/V.P./23 Julius Rahofer. Definitive Anstellung als Beamtenanwärter in der 8. Besoldungsgruppe ab 1.Jänner 1924 mit ausnahmsweise gekürztem Provisorium von 1 Jahr wird bewilligt. Zl. 7./V.P. Besetzung der ausgeschriebenen Rechnungsbeamtenstelle. Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle wird Leopold Fridrich vorgeschlagen. Bes. Gruppe 12, für die Vorrückungen werden laut Beschluss der Personalkommission 5 Jahre, 10 Monate, d.i. 6 Jahre gleich drei Vorrückungen per 1. Jänner 1924 angerechnet. Anstellung rückwirkend ab 1.September 1923, zweijährige Probedienstzeit und Anrechnung von 4 Jahren Privatdienstzeit in die Pension. G.R. Bausenwein hebt hervor, dass die Studien des Fridrich nicht den Anstellungsbedingungen entsprechen, daher seine Fraktion dem Antrage nicht zustimmen könne. Der Antrag wird angenommen. Zl. 1437/V.P./23 Rudolf Winkler; Regelung seines Dienstverhältnisses und der Bezüge. Dem Antrag der Personalvertretung vom 25. Jänner 1921 wird vollinhaltlich zugestimmt. Die bei der Industriellen Bezirkskommission zugebrachte Dienstzeit im Ausmasse von 2 Jahren, 6 Monaten wird in den Ruhegenuss angerechnet. Ohne Debatte angenommen. Zl. 1131/V.P./23. Franz Mayrandl. Ansuchen um Familienzulage für seinen Sohn. Mit Rücksicht darauf, dass die fachliche Ausbildung des Mayrandl jun. sich nicht unmittelbar an die vorausgegangene Studienzeit anschliesst und inzwischen bereits im versorgten Dienstverhältnisse stand, kann dem Ansuchen um Zuerkennung der Teuerungszulage im Sinne des
§ 9 des Bes.Gesetzes keine Folge gegeben werden. G.R. Bausenwein stellt den Antrag auf Gewährung. Dieser Antrag wird abgelehnt und der Referentenantrag angenommen. 5.) Heimatsangelegenheiten. G.R.Dr. Schneeweiss beantragt die Aufnahme in den Heimatsverband auf Grund der Ersitzung. Resch Therese Förg Josef Auer Magdalena Diensthuber Max Kapeller Leopold Mitterhuber Anna Schatzl Karl Holzmayr Thomas Mitterbauer Franz Bollmann Franz Ottenberger Johann Sinn Maria Danner Friedrich Deichstetter Florian Mayr Franz Mahringer Elisabeth Burgholzer Franz Eder Johanna Steininger Lambert Nozin Ignaz Suchanek Anton Holzmayr Josef Wagner Berta Meixner Paul Seitner Mathias Kinz Georg Zusicherungen. Michael Schuster Angenommen. Der Vorsitzende: Wokral m.p. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Johann Klaffenböck m.p. Kapinus m.p. Berta Kisely m.p.
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