ren Mitglieder sind heute nicht nur bürgerliche, sondern auch Arbeiter und Beamte. Er anerkennt das Aufstreben der Arbeiterkapelle vom künstlerischen Standpunkte, erinnert aber daran, dass das Verdienst daran zum Teile auf Mitglieder der Bürgerkorpskapelle fällt, weil 17 Mann dieser Kapelle bei der Arbeiterkapelle mitwirken wund empfiehlt schliesslich den Zusatzantrag Schlossgangl zur Annahme. G.R. Januschka erklärt, dass die Erfolge der Arbeiterkapelle jene der Bürgerkorpskapelle weit übertreffen und meint, die Bürgerkorpskapelle mag ja viel geleistet haben, seit er in Steyr sei, habe er jedoch davon nichts gehört. G.R. Bausenwein will aus den Ausführungen Januschka konstatieren, dass politische Gründe für die Titelverleihung massgebend seien. Nach einigen Feststellungen der Herren Messenböck, Schlossgangl und: Januschka beantragt G.R. Dr. Furrer Schluss der Debatte. Nachdem kein Redner vorgemerkt ist, nimmt Referent G.R. Tribrunner das Schlusswort, betont, dass die Musik kein Politikum sein soll und der beste Beweis für die hervorragende Stellung der Arbeiterkapelle in den Ausführungen des V.B. Dr. Hubert Messenböck liege, darnach 17 Musiker bei der Bürgerkorpskapelle keine Beschäftigung finden und in ihrer Existenz gefährdet sind. Der Zusatzantrag G.R. Schlossgangl wird abgelehnt, der Sektionsantrag sodann angenommen. Punkt 11.) Zl. 29615/23. Festsetzung der Brunnenkostenbeiträge für das Jahr 1923. Der Referent beantragt nach Verlesung des Amtsberichtes: Der Gemeinderat wolle beschliessen, die Brunnenkostenbeiträge für das Jahr 1923 auf das 3.000 fache des Betrages von 1914 zu erhöhen und zwar im Sinne des Amtsberich¬ tes. Wird angenommen. Punkt 12.) Zl. 30266/23 Stellungnahme zur geplanten Änderung des Abgabenteilungsgesetzes. Der Referent stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, der vorliegenden Resolution zuzustimmen und
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