rückungsbeträge festzusetzen. 4.) Für den jeweiligen Leiter des Rechnungsamtes wird die Funktionsbezeichnung Rechnungsamtsdirektor eingeführt. Das Gemeinderats-Präsidium wird ermächtigt Stellenbeförderungen im Rahmen des Stellenplanes vorzunehmen. 5.) Die sonstigen Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. IV. 1923 ZL. 310/VP. betreffend Erstellung des Stellenplanes für das Jahr 1923 bleiben aufrecht. G.R. Bausenwein stellt folgenden Abänderungsantrag: Die Herren Dworschak und Hiessmayr werden in die 12. Bes. Gruppe, die Herren Berndt und Treml in die 16. Besoldungsgruppe eingereiht. Der Stellenplan im allgemeinen wird bei der Abstimmung einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag Bausenwein wird nach längerer Debatte, an der sich die Herren Dr. Messenböck, Steinbrecher, Bausenwein, Markgraf und Gangl beteiligen, nach einem Schlusswort des Referenten Saiber abgelehnt, der Referentenantrag unverändert angenommen. Zl.1418/VP. 5.) Stellenplanfür die Sicherheitswache pro 1924. Der Referent beantragt: 1.) Der Stellenplan tritt mit 1.Jänner 1924 in Kraft 2.) Die Einreihung der Sicherheitswachebeamten in die Bes.Gruppen erfolgt durch das Gemeinderats-Präsidium über Vorschlag der Dienststelle auf Grund des Alters, der Dienstzeit, der Gesamtqualifikation (insbesondere moralisches Verhalten, praktische Verwendung) und des Ergebnisses der Fachprüfungen mit dem Vorbehalt, das geeignete Bewerber hiefür vorhanden sind. 3.) Das Gemeinderats-Präsidium wird ermächtigt, die endgiltige Feststellung des Dienstverhältnisses der Gefangenhausgehilfen zu regeln. 4.) Analog Punkt 5.) wie oben. Wird angenommen. 5.a) Aufnahme von 8 provisorischen Sicherheitswachebeamten in den Gemeindedienst.
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