IV. Klasse 120 Goldkronen Weiters soll es im Artikel II heissen: Absichtliche Handlungen oder Unterlassungen. Er bemerkt noch dazu, dass dies keine parteipolitische Betrachtung sei, auch dem Gemeinderate Witzany seien in der Vorberatung die Beträge zu hoch erschienen. G. R. Futterer stellt ebenfalls einen Abänderungsantrag und zwar in der I. Klasse 15 Goldkronen steigend durch Verdoppelung bis zur V. Klasse mit 240 Goldkronen. G.R. Hafner bemerkt hiezu, dass die Minorität vor einigen Minuten noch so freigiebig war und jetzt, da es sich um die Beschaffung der Bedeckung handle, sich dagegen wehrt. Der Antrag der Kommunisten sei nicht von der Hand zu weisen, das könne aber nur der Finanzausschuß beurteilen und desshalb stelle er den Antrag auf Rückverweisung an den Finanzausschuss. Der Referent schliesst sich dem Vertagungsantrag an und dieser wird einstimmig angenommen. Punkt 14.) Zl. 23355. Novellierung der Kraft- und Kutschwagensteuer. Derselbe Referent bringt an der Hand des Amtsberichtes folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. u. Vdg. Bl. Nr. 52 bzhw. vom 19. Dezember 1922, L.G. u. Vdg. Bl. Nr. 15 ex 1923 betreffend die Kraftund Kutschwagensteuer im Sinne des beiliegenden Gesetzentwurfes. Der Referent bemerkt dazu, dass die Abänderungsanträge der Minorität in dem Gesetzentwurfe bereits aufgenommen worden sind. G.R. Hafner beantragt die en bloc Annahme. Dieser Antrag, sowie der Ausschussantrag werden angenommen. Punkt 15.) 1095/V.P. Nachträgliche Genehmigung des Prä¬ sidialbeschlusses wegen Bewilligung eines Vorschusses an die Magistratsangestellten. Derselbe Referent berichtet über die erfolgte Auszahlung eines Vorschusses auf Grund der zu erwarten-
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