G.R. Hafner schliesst sich dem Antrage Brand an und würde dessen Annahme empfehlen. Er fügt bei, dass auch jene Parteien die heute den Staat regieren, der Staatsangestellten, der Lehrer u.s.w. sich erinnern mögen, auch die Waffenfabrik möge darüber nachdenken, was sie zur Linderung der Not ihrer Angestellten beitragen wolle. G.R. Brand meint es gehe nicht an, die Gemeindevertretung verantwortlich zu machen, was die politischen Parteien machen, übrigens könne auch Hafner seinen grossen Einfluss geltend machen. G.R. Hafner macht gegenüber den Ausführungen des G.R. Brand einige Richtigstellungen und V.B. Dedic wünscht, dass die Not der Armen nicht als Agitationsmittel seitens der christlichsozialen Partei verwendet werden soll, es zieme sich nicht, dem Antrage im Armenrate und im Ausschuße zuzustimmen und hier im Gemeinderate Abänderungsanträge zu stellen. Er erinnert daran, dass christlich sozial verwaltete Gemeinden heute noch 80 Kronen monatlich an Armenunterstützungen zahlen. G.R. Brand berichtet noch, dass er bei der Verhandlung im Armenrate nicht anwesend war und im Finanzausschusse nicht vertreten ist. V.B. Russmann schliesst sich im Schlussworte dem Antrage Hafners an. Der abgeänderte Antrag wird sodann angenommen. Referent G.R. Saiber. Punkt 13.) Zl. 22356. Novellierung der Konzessionsabgabe. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschließe die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 20. April 1923, L.G. und Vdg. Bl. Nr. 49, betreffend die Konzessionsabgabe im Sinne des beiliegenden Gesetzentwurfes. G.R. Bausenwein weist darauf hin, dass die Einteilung in vier Klassen von weitgehender Bedeutung sei und stellt den Gegenantrag auf Abänderung der Steuerstufen in der I. Klasse 30 Goldkronen II. 60 III. 90
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