des G.R. Brand an und empfiehlt auch einen höheren Betrag und polemisiert gegen G.R. Schöndorfer. G.R. Steinbrecher beantragt die Verfügung über die Art der Zuweisung dem Präsidium zu überlassen. G.R. Hafner ist mit diesem Antrage ganz einverstanden, wünscht aber seinen Antrag aufrecht zu halten, wenn die Barzuweisung erfolgen sollte. Er wünscht weiter, dass die Beteilung ohne Unterschied der Partei und der Konfession erfolgen müsse und dass eine Berichterstattung über die Verteilung verlangt werden solle. V.B. Russmann verspricht, dass alle Anregungen berücksichtigt werden sollen und erklärt sich gerne bereit, den Betrag auf 20 Millionen zu erhöhen. Dieser neu formulierte Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 12.) Zl. 26680. Antrag auf Erhöhung der Armenunterstützungen und Erziehungsbeiträge. Derselbe Referent verliest den Antrag des Fürsorgeausschusses und ersucht um Annahme folgenden Antrages des Finanz-und Rechtsausschusses: Dem Antrag des städt. Armen- und Fürsorgerates auf Erhöhung der Armenunterstützung und Erziehungsbeiträge bis zur beantragten Höhe ab 1. Jänner 1924 wird zugestimmt; der weitere Teil des Antrages, das aus diesen Erhöhungen sich ergebende Mehrerfordernis durch die Erhöhung der Fürsorgeabgabe um 1 % zu decken, kann aus diesem Titel allein nicht zur Annahme empfohlen werden. Es muss daher für die Bedeckung dieses Mehrerfordernisses im Präliminare 1924 vorläufig in anderer Form Sorge getragen werden. G.R. Brand beantragt, statt 1. Jänner 1924 vom 1. Dezember 1923 an die erhöhten Beträge zu bewilligen. V.B. Russmann erklärt, nichts dagegen einzuwenden, hiegegen V.B. Dedic zu bedenken gibt, dass für 1923 keine Bedeckung vorhanden ist und die Hinausschiebung des Termines lediglich über Ersuchen des Rechnungsamtes aus rein formellen Gründen erfolgte. Sonst hätte er persönlich nichts dagegen.
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