der Garnison hörte, den Zivilkommissionär im Heeresministerium befragte und sowohl diesem, als auch der Gemeinde wurde eine verneinende Antwort zu teil. Es müssen also irgendwo Kräfte am Werke sein. Im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit fordere er alle Parteien auf, wenn Sie irgend etwas hören, sofort das Präsidium zu verständigen. G.R. Dr. Hummer spricht zur Geschäftsordnung, dass der Vorsitzende die Geschäftsordnung nicht angewendet habe, als er sich zum Worte meldete und als tatsächliche Berichtigung stellt er fest, dass er aus persönlichen Gründen die Kandidatur für den Nationalrat abgelehnt habe. Bürgermeister Wokral verwahrt sich gegen die Belehrung des G.R. Dr. Hummer hinsichtlich der Ausübung der Geschäftsordnung, da er nach dieser dem Dr. Hummer zum selben Gegenstand nicht dreimal das Wort erteilen könne. V.B. Russmann führt im Schlussworte aus, dass die Fachschule schon jetzt zu klein sei,es mussten 40 Schüler abgewiesen und von der I. Klasse drei Parallelklassen errichtet werden. Er innert noch an einzelne Zeitungsnotizen von Linz und Salzburg, in denen es hiess, dass die Verlegung der Garnison strafweise erfolgte. Der Ausschussantrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 7. Ansuchen um Rückzahlung der Hundesteuer. Zl. 19788/23. G.R. Saiber referiert über das Ansuchen des Leopold Geyerhofer um Rückzahlung der für 1923 bezahlten Hundesteuer und beantragt die Abweisung im Sinne des Amtsantrages. Angenommen. Punkt 8. Ansuchen um Befretung von der Hundesteuer. Zl.19025/23. Referent G.R. Saiber berichtet über das Ansuchen der Frau Stefanie Lavaulx-Vrecourt um Befreiung von der vorgeschriebenen Hundesteuer per 1923 und beantragt die Abweisung mangels gesetzlicher Bestimmungen.
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