Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1923

nung und bemängelt die Reihung der Vicebürgermeister in dem aufgelegten Verzeichnisse und wird auch hierüber in der nächsten Ausschusssitzung interpellieren. Finanz- und Rechtsausschuss. Zl. 17307/23 und 17922/23. Punkt 2.) Steuerrekurs. Gasthofbesitzer Nagl rekuriert gegen die ihm für 1923 vorgeschriebene Konzessionsabgabe. G.R. Dr. Schneeweiss als Referent beantragt: Es wird dem Rekurse bzhw. dem Ansuchen des Karl Nagl um Herabsetzung der Konzessionsabgabe keine Folge gegeben, weil gemäss § 2 des Gesetzes vom 20. April 1923 die Einreihung des Rekurswerbers in die 5. Klasse erfolgen musste, im übrigen die vom Gesuchsteller geltend gemachten Gründe schon bei Bemessung der Erwerbssteuer berücksichtigt wurden. G.R. Dr. Hummer beantragt die Ermässigung durch Versetzung von der V. in die II. Klasse. G.R. Dr. Schneeweiss spricht sich im Schlusswort dagegen aus und ersucht um Annahme des Ausschussantrages. Der Antrag des G.R. Dr. Hummer wird bei der Abstimmung abgelehnt, der Ausschussantrag dagegen angenommen. Zl. 23397/23. Punkt 3.) Bürgschaftserklärung für die Arbeiterbau- und Wohnungsfürsorge-Genoss. Referent G.R. Dr. Schneeweiss berichtet, die Arbeiterbau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft benötigt zur Fertigstellung der im Bau begriffenen 4 Gebäude ein kurzfristiges Darlehen im Betrage von 160,000.000.- K. Hiezu bedarf sie der Bürgschaft der Gemeinde für die Zinsendifferenz und beantragt: Die Stadtgemeinde Steyr übernimmt gegenüber der o.ö. Landeshypothekenanstalt in Linz für die Differenz des Zinsfusses das von der allgeneinen gemeinnützigen Arbeiterbau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft in Steyr, r.G.m. b.H. bei dieser Anstalt aufgenommenen kurzfristigen Darlehens im Betrage von K 160,000.000.- gegenüber den bei der selben Anstalt bis zur Umwandlung in ein langfristiges Darlehen zu entrichtenden Zinsfüsse (24 % - 18 % - 6 %) die

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