Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1923

Zl. 21509/23. G.R. Lind beantragt: Der Bericht des Stadtbauamtes vom 23.August 1923, B.A. Nr. 2675 werde mit nachstehenden Abänderungen genehmigt: ad Pkt. (a) Für ein eingeschossiges Objekt 25 Goldheller pro m2 verbaute Fläche. ad (b) Für jedes weitere Geschoss, wobei Untergeschosse und bewohnbare Dachbodengeschosse nach Massgabe ihrer verbauten Fläche in Rechnung zu stellen sind, gleichfalls in Betracht zu ziehen sind, einen Zuschlag von 6 Goldheller pro m2 verbauter Fläche. ad Pkt. (c) Für die unverbaute Grundfläche ist ein Betrag von 2 Goldhellern zu entrichten. ad Pkt. 2. Der jährliche Zinsfuss für die Ratenzahlung ist für jedes Jahr besonders festzusetzen. Für 1923 gilt eine 20 %ige Verzinsung. G.R. Klaffenböck beantragt, das Bauamt ist zu beauftragen, neuerlich einen gerechteren und zweckentsprechenderen Schlüssel zur Berechnung der Kanalanschlauchgebühren auszuarbeiten und deshalb den Punkt 19 von der heutigen Tagesordnung zurückzustellen. Referent G.R. Lind ist mit der Vertagung einverstanden. Der Antrag G.R. Klaffenböck wird sohin angenommen. Fürsorgeausschuss. Punkt 10. Ansuchen des Arbeitslosenkomitees um Durchführung von Notstandsarbeiten und Anschaffung von Lebensmitteln etc. Zl. 18522/23. Referent V.B. Dedic legt Wert darauf zu konstatieren, dass es den Arbeitslosen nicht um Unterstützung, sondern um Arbeit zu tun ist. Das Schwierigste sei die Beschaffung der Mittel, da etwa drei Milliarden erforderlich seien. Er beantragt: Als Notstandsaktion komme in Betracht die Instandsetzung der Wehranlage im Steyrfluss, die Instandsetzung der Haratzmüllerstrasse und der Umbau der Fallenbrücke. Beson-

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