Gemeinderatsprotokoll vom 16. Juli 1923

G.R. Saiber als Referent stellt den Antrag: Dem Rekurs wird konform dem Antrag der Steuerverwaltung keine Folge gegeben, jedoch steht es der Gesuchstellerin frei, ein Gnadengesuch einzubringen. G.R. Hummer spricht sich gegen die Abweisung aus und stellt den Antrag auf Herabsetzung auf 6 Goldkronen. G.R. Saiber erklärt, dass bei einer Berufung ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung zu finden haben, bei einem Gnadengesuch sei es etwas anderes. Bgm. Wokral will das Wort Gnadengesuch vermieden wissen, an dessen Stelle wäre „Gesuch um Herabsetzung" zu setzen. Der Abänderungsantrag Dr. Hummer wird abgelehnt, und der Ausschussantrag, mit der vom Bürgermeister gewünschten Änderung angenommen. 9. Punkt: Dotation des Gewerkschafts-Hilfsfondes. Zl. 823/V.P./23 Derselbe Referent berichtet über das von der Gewerkschaft eingebrachte Gesuch und stellt über Beschluss des Finanz- und Rechtsausschusses den Antrag: Dem Gewerkschaftshilfsfonds wird eine einmalige Zuwendung von K 5,000.000.- bewilligt, mit dem Beifügen, dass nach Abschluss des laufenden Rechnungsjahres dem Gemeinderate ein Gebahrungsausweis des Krankenfürsorgefonds vorgelegt wird. G.R. Dr. Furrer wünscht eine genaue Definition der Kurorte zum Unterschiede von Sommerfrischen. Bgm. Wokral ersucht die beiden Vertreter des Gemeinderates in Krankenfürsorgeangelegenheiten darauf Einfluss zu nehmen. Der Antrag wird angenommen. 10. Punkt. Novellierung des Kanzleitax-Gesetzes. Zl. 16481/23. Referent G.R. Tribrunner verliest den Amtsbericht, den bezüglichen Gesetzentwurf und den Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses. Der Gemeinderat erteile dem vom Präsidium ausgearbeiteten Gesetzentwurf die Genehmigung. G.R. Prof. Brand erklärt, dass sich seine Partei der Abstimmung enthalte.

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