Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates am 16. Juli 1923. Vorsitzender Bürgermeister Wokral. Zl. 820/V.P. 1.) Punkt. Funktionsgebühren der Bürgermeister. Referent G.R. Saiber beantragt: Der Gemeinderat beschliesse gemäss § 26, Absatz 4 des Gemeindestatutes die Funktionsgebühren der Bürgermeister und-Stellvertreter festzusetzen: 1.) Für den Bürgermeister in der Höhe der Gebühren eines Volksbeauftragten samt Familienzulagen (Nationalrat) Gesetz vom 13. Juli 1921, B.G.Nr. 377; 2.) Für die Stellvertreter die Hälfte der unter 1) genannten Gebühren ohne Familienzulagen. Der Beschluss tritt mit 1.Juli 1923 in Wirksamkeit. 2.) Punkt. Aufnahmen in den Heimatsverband. Gemeinderat Saiber beantragt die en bloc Annahme der Anträge auf Aufnahme in den Gemeindeverband und zwar: Zl.30.107/22 Ferdinand Sigmund samt Frau und 3 Kinder freiwillige Aufnahme, Taxe K 12.000.- Zl. 11.108 Anton Hulinsky samt Frau und 3 Kinder freiwillige Aufnahme, Taxe K 12.000.- Zl.11.005 Franz Hoffelner samt Frau und 1 Kind, Ersitzung Zl. 6.011 Josef Lengauer, Ersitzung Zl. 7.020 Therese Kollar samt 3 Kinder, Ersitzung Zl.10.309 Johann Mathe, Ersitzung Zl. 7.533 Johann Lischka samt Frau, Ersitzung Zl.10.851 Florian Baireder samt Frau und 3 Kinder, Ersitzung Zl. 2.435 Stefan Punschuh, Ersitzung Zl. 2.535 Johann Aussermaier, Ersitzung
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