Gemeinderatsprotokoll vom 16. Juli 1923

Anstalt habe; er habe nur Bedenken, ob nicht noch Ersparungen gemacht werden können. G.R. Prof Brand hätte lieber ein städt. Kinderheim gesehen und erklärt, dass seine Partei sich, da es sich nicht um ein städt. Kinderheim handelt, nicht für die Mehrausgabe entschliessen könne. G.R. Dr. Hummer stellt fest, dass „Gemeindestube" keine Beleidigung beinhalte und er nicht gegen das Werk als solches sei, sondern nur gegen den Verein, der die Kinder einseitig erziehe. G.R. Mayr ersucht namens der Konfessionslosen die 10% der Bevölkerung von Steyr darstellen, um Annahme des Ausschussantrages. V.B. Russmann betont, dass Kinder bürgerlicher Eltern selten das Waisenhaus beanspruchen werden, sondern meist Kinder von Arbeitern. G.R. Klement erklärt noch, dass es keine russigen Schlote zu putzen gäbe. G.R. Dr. Furrer beantragt Schluss der Debatte. Angenommen. G.R. Tribrunner hält das Schlusswort und spricht für die Notwendigkeit eines Waisenhauses in Steyr und dass 260,000.000.- K heute für die Errichtung eines Waisenhauses lange nicht genügen würden und die notwendigen Reparaturen auch dann gemacht werden müssten, wenn es kein Waisenhaus werden würde. Hinsichtlich der Wohnungen und der Bedeckung meint er, dass die Arbeiten sukzessive gemacht und nicht im heurigen Jahre zur Auswirkung kommen werden. Der Ausschussantrag wird angenommen. 12. Punkt: Verpachtung von Gründen an das Kinderhein. Zl.16361/23,15942/23 Referent G.R. Witzany beantragt namens des Finanz und Rechtsausschusses: Der Gemeinderat beschließe die pachtweise Überlassung der an das Marodenhaus anschliessenden Gründe im Ausmasse von 7000 m2 an den soz. Erziehungs- und Schulverein „Freie Schule" - „Kinderfreunde" für die Dauer von 20 Jahren gegen einen Jahrespachtschilling von 10 Goldkronen, ferner die Einzeunung dieses Grundes unter Verwendung des bisher, das Marodenhaus abschließenden Zaunes.

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