Gemeinderatsprotokoll vom 18. Juni 1923

chung durch den Disziplinarausschuss entscheidet". Über Gegenantrag Dr. Schneeweiss abgelehnt. Zu § 11/10: G.R. Bausenwein beantragt: Absatz 10 hat zu lauten: „Die Redner dürfen nicht unterbrochen werden". Gegenantrag Dr. Schneeweiss auf Ablehnung. Abgelehnt. Zu § 16/1, 2: G.R. Bausenwein stellt den Antrag, Absatz 1 hat zu lauten „Man unterscheidet vier ständige Ausschüsse und zwar: I. oder Rechts-, II. oder Finanz-, III. oder Bau- und Verwaltungs-, IV. oder Schul- und Fürsorgeausschuss und eine vom Gemeinderate nach Bedarf festzusetzende Anzahl von besonderen Ausschüssen." Absatz 2 hat zu lauten "Die Obmänner der ständigen Ausschüsse werden dem Gemeinderatspräsidium entnommen und durch den Gemeinderat gewählt. Jeder Ausschuss wählt aus seiner Mitte den Obmannstellvertreter und die Berichterstatter unter Berücksichtigung der Parteienstärke. Die Obmänner und Stellvertreter der besonderen Ausschüsse werden aus deren Mitte gewählt. Referent G.R. Dr. Schneeweiss stellt den Antrag auf Ablehnung der Abänderungsanträge. Abgelehnt. Zu §. 17/5: G.R. Bausenwein stellt den Antrag, an den Absatz 5 hat angeschlossen zu werden: „jedoch unter der Verpflichtung der ehesten nachträglichen Berichterstattung an das Gemeinderats-Präsidium." Referent Dr. Schneeweiss beantragt die Ablehnung des Zusatzes. Abgelehnt. Zu Anhang: G. R. Bausenwein beantragt, im Anhang hat es an Stelle I., II., III., zu heissen: I. Rechtsausschuss, II. Finanzausschuss, III. Bau- und Verwaltungsausschuss, IV. Schul- und Fürsorgeausschuss. Die Mitgliederzahl ist mit 9 festzusetzen. Die Zuständigkeit

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