die Aufnahme einer Bestimmung wünscht, die bereits beschlossen ist und begründet auch den ersten Teil des Antrages Bausenwein. Referent G.R. Schneeweiss erklärt sich bereit, aufzunehmen, dass jede im Gemeinderat vertretene Fraktion eine Abschrift zu erhalten habe und beantragt, die Ablehnung des anderen Teiles des Antrages. Dieser erste Teil des Antrages wird sohin abgelehnt. Zu § 6/1, 2: G.R. Bausenwein beantragt, im Absatz 1 hat „durch das Gemeinderatspräsidium oder" zu entfallen. Im Absatz 2 hat „bezhw. durch allfällige Sonderbestimmungen" zu entfallen. Über Gegenantrag G.R. Dr. Schneeweiss, abgelehnt. Zu § 7/3: G.R. Bausenvein beantragt, die Zahl 6 ist durch „2" zu ersetzen. G.R. Schöndorfer beantragt Anfragen überhaupt an keine Zahl zu binden. G.R. Scherak beantragt gleichfalls, die Anfragen und Interpellationen von keiner Zahl abhängig zu machen, seine Partei müsste die Ablehnung hinaustragen. G.R. Dr. Hummer begründet die gestellten Anträge; Anfragen sollen frei wenn schon nicht, so nur an zwei Unterschriften gebunden sein. G.R. Futterer unterstützt den Antrag Scherak. G.R. Schöndorfer sagt: Reine Arbeit lässt sich nicht machen, wenn man auf andere Parteien angewiesen ist. Referent G.R. Schneeweiss beantragt die Ablehnung dieser Abänderungsanträge, da analoge Bestimmungen auch andere Körperschaften haben. Der Antrag Schöndorfer wird sodann abgelehnt, der Antrag Bausenwein desgleichen. Zu § 8/6-10: G.R. Bausenwein beantragt, im Absatz 6 lit b haben die Worte „die Wortentziehung" zu entfallen. Absatz 7, 8, 9 haben zu entfallen. In Absatz 10 ist nach dem Worte ,darüber' anzuschliessen: „auf Grund des Berichtes über die Untersu-
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