Gemeinderatsprotokoll vom 18. Juni 1923

wesentliche Änderung beinhalten zur Verlesung. Er er¬ sucht um Annahme des Antrages. G.R. Bausenwein erklärt, daß Bestimmungen aufgenommen wurden, die mit dem Gemeindestatut in Widerspruch stehen und stellt namens der Wahlvereinigung folgende Anträge: Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung ist von der Tagesordnung abzusetzen und erst nach Gesetzwerden eines neuen Gemeindestatutes in Verhandlung zu ziehen. Eventualantrag: Bei Ablehnung dieses Antrages sind aus der Geschäftsordnung alle Stellen zu streichen, welche mit dem geltenden Statut in Widerspruch stehen. Dr. Schneeweiss stellt den Gegenantrag auf Ablehnung des Vertagungsantrages. Der Antrag auf Vertagung wird abgelehnt. G.R. Bausenwein gibt bekannt, zu welchen §§ er Abänderungsanträge stellen wird u. zw. §§ 1, 5/3, 6/1, 2, 7/3, 8/6b 7 bis 10, 11/10, 16/1, 2, 17/5 und Anhang. Referent G.R. Dr. Schneeweiss bringt diese §§ jeweils zur Verlesung. Zu § 1 beantragt G.R. Bausenwein „und die sonstigen hiefür geltenden Gesetze" hat zu entfallen. Gegenantrag Dr. Schneeweiss auf Ablehnung. Abänderungsantrag wird abgelehnt. Zu § 5/3. G.R. Bausenbein beantragt, zwischen dem 1. und 2. Satze hat eingeschaltet zu werden: „von denen je einer der Majorität und einer der zweitstärksten Partei zu entnehmen ist. Jeder Fraktion ist eine Abschrift des Protokolles zuzustellen." G.R. Scherak wünscht ebenfalls eine Abschrift des Protokolles für jede Partei. Bgm. Wokral bemerkt dazu, daß ein diesbezüglicher Beschl. bereits vorliegt. G.R. Dr. Hummer betont, daß die Wahlvereinigung also nur

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