die ihm als obersten Chef der politischen Behörde zukommt, beantwortet Bürgermeister Wokral, dass er bisher immer alles getan habe, um vollkommen objektiv zu handeln. Es war zu befürchten gewesen, daß beim Fronleichnamszuge die Ruhe nicht aufrecht zu halten gewesen wäre, eine Verantwortung konnte und wollte er nicht übernehmen, daß es dabei zu Unruhen hätte kommen können und darum und nur aus diesem Grunde erfolgte das Verbot der Teilnahme des Bürgerkorps und der Wehrmacht. Er wird übrigens in der nächsten Sitzung das aufgenommene Protokoll dem Gemeinderate zur Kenntnis bringen. Zur Kenntnis. V.B. Russmann übernimmt den Vorsitz und Bürgermeister Wokral berichtet zu Punkt 2. Novellierung des Zinshellergesetzes. Zl. 2216/23. Die Gemeinde ist bemüßigt, die durch das Wiederaufbaugesetz vorgesehenen Steuern auszubauen, in den Sektionen ist das Gesetz über die Erhöhung der Mietzinsheller bereits vorberaten worden. Aus mehrfachen Gründen hat sich die Vorlage des Gesetzes an den Gemeinderat verzögert und in letzter Stunde wurde vom Hausbesitzerverein eine Eingabe an den Gemeinderat gerichtet, in der ausgeführt wird, daß eine Novellierung des Mietengesetzes unmittelbar bevorsteht. Heute hat sich die I. und II. Sektion neuerlich damit beschäftigt und beschlossen, vorläufig die Einhebung einer Vorauszahlung im 500 fachen Ausmaße des Friedensbetrages für das zweite Halbjahr 1923 mit dem Einzahlungstermin bis 15. Augist 1923 zu beantragen. Er ersucht um Annahme des Sektionsantrages. Angenommen. Bürgermeister Wokral übernimmt wieder den Vorsitz und erteilt zu Pkt. 3. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Zl. 13710/23 dem Referenten Dr. Schneeweiss das Wort. Derselbe begründet ausführlich im Sinne des Amtsberichtes die Vorlage und bringt jene §§, die eine
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