Gemeinderatsprotokoll vom 18. Juni 1923

erung der Firmenschilder. G.R. Saiber beantragt die Abweisung, da Befreiungsgründe nicht vorliegen und im Gesetze nicht begründet erscheinen. Angenommen. Punkt 7. Beschlussfassung über den Anteil der Gemeinde an der Stromabgabe. Zl. 12593/23. G.R. Dr. Hummer begründet und verliest den Antrag der I. und II. Sektion: Der Gemeinderat beschliesst gemäss § 9 Absatz 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 1922, L.G. u. V.Bl. Nr. 151, an die o.ö. Landesregierung (Landesrat) um Zuweisung eines Anteiles an der Stromabgabe in der Hälfte der jeweiligen Landesabgabe heranzutreten, soferne die Voraussetzungen des Absatzes 3 der zitierten Gesetzesstelle zutreffen. Er ersucht um Annahme. Angenommen. Punkt 8. Ansuchen der Kinos um Ermässigung der Lustbarkeitsabgabe. Zl.12592/23. G.R. Rendl begründet und verliest den Sektionsantrag: Auf das Ansuchen der Kinobesitzer Steyrs um Herabsetzung der Lustbarkeitsabgabe kann dermalen nicht eingegangen werden. Er ersucht um Annahme. Angenommen. Punkt 9. Erhöhung der Kanzleitaxen. Zl. 14780/23. G.R. Klaffenböck beantragt namens der I. Sektion: Der Gemeinderat beschliesse, die bestehenden Kanzleitaxen auf das 20-fache zu erhöhen. Der Beschluss tritt am 1.Juli 1923 in Kraft. Angenommen. Punkt 10. Wahl von 2 Gemeinderäten in den Krankenfürsorgeausschuss der Gemeindeangestellten. (Auf Mandatsdauer.) Zl. 15383/23. Über Vorschlag des Bürgermeisters Wokral werden die bisherigen Funktionäte G.R. Tribrunner und G.R. Dr. Furrer wieder gewählt. Punkt 11. Wahl von 4 Mitgliedern des Kuratoriums der städt. Handelsschule. Zl. 15384/23. VB. Russmann schlägt vor die Herren Dedic und Dr. Schneeweiss. G.R. Dr. Hummer schlägt vor die Herren Prof.

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