Bericht des Wahlflugblattes aus dem Kreise der Gemeindeangestellten stammen. Wenn dem wirklich so ist und die Fragen der Steyrer-Zeitung eine Grundlage hätten, so liege ein Amtsmissbrauch vor und da entsteht die Frage, wer der grössere Schurke sei, derjenige, gegen den man den Vorwurf der „Freunderl Wirtschaft" erhebt oder derjenige, der die Beamten des Magistrates zu Amtsvergehen verleitet. G.R. Klement berichtet, dass bei einer Sitzung der Hauptwahlbehörde die Herren der Minorität einen ruhigen Wahlkampf wünschten und dass er sofort erklärte, dies hänge lediglich von ihnen ab. Nun gerade die Partei, die einen krassen Wahlkampf nicht haben wollte, bedient sich einer Methode, die mehr als krass zu nennen ist und Provokationen ohne Ende bedeuten. I. und III. Sektion. Punkt 2.) Verpachtung eines städt. Grundes. Zl. 10115. G.R. Tribrunner verliest den Amtsbericht und den Antrag der III. Sektion betreffend Pachtvertrag zwischen der Stadtgemeinde Steyr und Herrn Michael Binder, Grossholzhändler in Steyr. 1.) Die Stadtgemeinde Steyr verpachtet hiemit die ihr gehörige sogenannte Schlachthofwiese, d.i. Grundparzelle Kat. Gem. Steyr Nr. 5/2 im Ausmasse von 6 a 99 m2, Grundparzelle Kat. Gem. Steyr Nr. 6/2 im Ausmasse von 1 ha 73 a und 33 m2 beide E.Zl. 1013 samt Baulichkeiten, Rollbahngeleise und Holzablagerungsbehelfen ab 1.Mai 1923 an Herrn Michael Binder. 2.) Der jährliche Pachtzins beträgt 1250 Goldkronen und ist jeweils am 1. Jänner und 1. Juli im Nach-
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