Gemeinderatsprotokoll vom 16. April 1923

Abgabenermächtigungsgesetz, eine Hockersteuer und den sogenannten Interessenbeitrag beschlossen; die Gesetze sind bis heute nicht publiziert worden. Das famose Wiederaufbaugesetz hat die Gemeinden angewiesen, ihre Defizite aus den Realsteuern zu decken, d.h. aus den Umlagen für Grundsteuer und zur Hauszinssteuer, also aus Abgaben, welche direkt auf die konsumierende Bevölkerung überwälzt werden müssen. So könnte ich eine Anzahl von Beispielen noch anführen, welche uns zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes des Gemeindehaushaltes hinderlich im Wege standen. Ich hätte ihnen hiemit ein kurzes Resumè über unsere 4 jährige Tätigkeit im Gemeinderate gegeben und muss mit Befriedigung konstatieren, dass jeder von uns sich redlich und mit ehrlichem Willen bemühte - seine ganze Kraft in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen, um in der schwersten Zeit des wirtschaftlichen Überganges für das Wohl der Bevölkerung das Menschenmöglichste zu leisten. Die Berge von Schutt sind nun weggeräumt, die Bahn ist frei und ich wünsche, dass die neuen Männer des Gemeinderates das Werk vollenden was wir begonnen und beginnen wollten zum Gedeihen der Stadt und für das Wohl der Gesamtbevölkerung. Bravo Rufe! Gemeinderat Saiber verliest sodann die Schlussziffern der einzelnen Rubriken und zwar: Erfordernis Bedeckung: Rubrik I (Gemeindevermögen) 227,130.112 6,276.528 Rubrik II (Gebäude und Grund besitz) 480,916.294 281,981.484 Rubrik III (Marktwesen, Gefälle und nutzbare Rechte) 12,760.000 21,999.991

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