Gemeinderatsprotokoll vom 16. April 1923

2.) Zur Bedeckung dieses Abganges werden beantragt: 1.) Zuschlag zu den Realsteuern 50,000.000 2.) Umlagen auf den richtig gestellten. Mietzins 150,000.000 3.) Verbrauchsümlage auf Bier und Most mit K vom hl 4. Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit K vom hl 5.) Verzehrungssteuerzuschlag auf Fleisch mit 30% von dem Verzehrungssteuerabfindungsbetrage der hiesigen Fleischer im Abfindungswege (einschliesslich der staatlichen Überweisung per K) 6.) Wertzuwachssteuer 7.) Fremdenzimmerabgabe 7,200.000 8.) Lohnabgabe 4% 3,182,000.000 9.) Bodenwertabgabe 10.) Eil- und Frachtgüterabgabe 11.) Abgabe auf den Verbrauch von elekt. Strom 5 % 72,000.000 12.) Konzessionsabgabe 2,000.000 13.) Kraft und Kutschwagensteuer 2,000.000 14.) Pferdesteuer 20,000.000 15.) Plakatsteuer 21,000.000 16.) Zuschlag zum staatlichen Gebührenäqui- valent 50% 500.000 17.) Zuschlag zu den Immobilargebühren 2,000.000 18.) Abgabenertragsanteile-Überweisung vom Bund 1,000,000.000 19.) Hockensteuer 40,000.000 20.) Warenumsatzsteuer 21.) Abgabe auf den Verbrauch von Gas 35,000.000 22.) Feuerwehrumlage zusammen: 4,583,700.000 gegenüber dem zu bedeckenden Erfordernis 6,208,296.052 ein Abgang von 1,624,596.052 einstimmig angenommen. Bgm. Wokral bemerkt hiezu, dass eine Erhöhung der Steuern nicht stattfindet.

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