Gemeinderatsprotokoll vom 16. und 20. März 1923

bühren in die Stadtkassa fliessen. Der Sektionsantrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 4.) Einführung einer Abgabe auf Gas. Derselbe Referent bringt den Entwurf des Gesetzes zur Kenntnis und stellt namens der I. Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinderat erteile dem vorliegenden Gesetzentwurf betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für den Gasverbrauch, für Kraft-, Beleuchtungs- und Beheizungszwecke im Gemeindegebiete Steyr die Genehmigung. Das Magistratspräsidium wird beauftragt, die eheste Gesetzwerdung dieses Entwurfes zu veranlassen. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 5. Erhöhung der Brunnenkostenbeiträge: Zl. 4729/23. G.R. Baumgartner als Referent bringt den Amtsbericht zur Verlesung und beantragt namens der I. Sektion: Der G.R. beschliesse die Beschwerde des Hausbesitzervereines von Steyr gegen die am 15. Dezember 1922 beschlossene Erhöhung der Brunnenkostenbeiträge für die Stadtbrunnen aus den Gründen des Berichtes der Abt. IV vom 5. März 1923 abzuweisen. V.B. Nothhaft meint, es stehe jedem Vereine frei, gegen einen Beschluss des Gemeinderates Einspruch zu erheben wogegen G.R. Schickl der Ansicht ist, dass nur die betroffenen Hausbesitzer das Einspruchsrecht haben. Bgm. Wokral sagt, dass der Verein der Hausbesitzer nicht bevollmächtigt sei und von der Sache nicht betroffen is G.R. Schickl glaubt, dass nur die Hausbesitzer der betroffenen Häuser einen Rekurs einbringen können. Der Antrag der Sektion wird bei der Abstimmung angenommen. Punkt 6.) Wahl von Vertrauenspersonen für das Gerichtshofgefängnis. Zl. 6960/23. G.R. Baumgartner als Referent

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