Gemeinderatsprotokoll vom 16. und 20. März 1923

V. B. Franz Nothhaft Josef Puchner Dr. Arnulf Hummer Prof. Leopold Erb Angenommen. Bürgermeister Wokral übernimmt wieder den Vorsitz und erteilt dem G.R.Tribruhner das Wort zu Punkt 2.) Verpachtung des Ländegefälles. Zl. 5795/23. Der Referent verliest den Amtsbericht und stellt namens der I. Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) das städt. Haft- und Ländegefälle für das Rathausgelände werde an Rudolf Huber auf die Dauer von drei Jahren gegen einen Jahrespachtschilling von 30 Goldkronen, der halbjährig im Nachhinein zu entrichten ist, verpachtet. 2.) das städt. Haft - und Ländegefälle für die Ortslände werde an Michael Binder auf die Dauer von 3 Jahren gegen einen Jahrespachtschilling von 35 Goldkronen verpachtet. 3.) Die Pächter haben die Bestimmungen der Ländeordnung genauestens einzuhalten. 4. ) Die Auffanggebühr mit K 12.000 wird genehmigt. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Erhöhung der Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen. Zl. 4415/23. Der Referent G.R. Tribrunner verliest den Amtsbericht und stellt für die I.Sektion den Antrag: Der G.R. beschliesse die bisher bestehenden Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen auf den 100 fachen Betrag zu erhöhen. Die Ansuchen auf weitere Erhöhung bleiben aufrecht. G.R. Furrer frägt an, warum für die Amtspersonen Gebühren eingehoben werden sollen, die ohnedies von der Gemeinde bezahlt werden. G.R. Tribrunner gibt die Aufklärung, dass die Ge-

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