Gemeinderatsprotokoll vom 9. Februar 1923

Alois Stiasny und Alois Semlitzka für 50 jährige Dienstzeit im Dienste der Allgemeinheit Dank und Anerkennung aus. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, die Jubila¬ re von diesem Beschlusse schriftlich zu verständigen. Bürgermeister Wokral schliesst sich dem Antrage der Sektion an und meint, den Jubilaren gebührt der Dank des Gemeinderates durch Erheben von den Sitzen. Geschieht. Gemeinderat Wolfartsberger dankt als Kommandant im Namen der Jubilare. Zl. 1621/23. Punkt 5.) Erhöhung der Mahngebühren. G.R. Tribrunner verliest den Amtsbericht und stellt namens der I. Sektion folgenden Antrag: Die Mahngebühren werden geregelt wie folgt: a) für die Aufmahnung zur Einzahlung eines Betrages bis einschliesslich 10-000 Kronen für die I. Mahnung 1000 K „ „ II. „ 1500 K „ „ III. „ 2000 K b) für die Aufmahnung zur Einzahlung eines Betrages über 10.000 Kronen für die I. Mahnung 1500 K „ „ II. „ 2000 K „ „ III. „ 4000 K Gleichzeitig werden die Gebühren für die Einhe¬ bung von vorgeschriebenen, von den Parteien aber nicht zur Einzahlung gebrachten Geldbeträgen wie folgt erhöht: a) für die Einbringung eines Betrages bis einschliess¬ lich 10.000 Kronen K 2.000 b) über 10.000 Kronen K 4.000. Der Beschluss tritt am 15. Februar 1923 in Kraft.

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