handen sei, dass keine Beleidigungen gefallen seien, weil er dies sicher gerügt hätte und konstatiert, dass trotz der Abwesenheit der Gemeinderäte der Minorität die volle Beschlus fähigkeit der Sitzung vorhanden sei. Der Antrag der IV. Sektion wird sodann angenommen. Punkt 13.) Beschlussfassung über eine Eingabe des Stadtschulrates. (Frühstücksaktion). Zl. 2962/23. G.R. Lebeda verliest den Amtsbericht und den Sektionsantrag lautend: Über Ansuchen des Stadtschul¬ rates Steyr werden die notwendigen Lebensmittel, die durch freiwillige Spenden nicht aufgebracht werden, von Seite der Gemeinde auf Kosten derselben zur Verfügung gestellt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 14.) Erhöhung der Armenunterstützungen. Zl. 2324. V.B. Dedic stellt im Namen der Sektion IV folgenden Antrag: Bezugnehmend auf den letzten Beschluss der Armenrats¬ sitzung vom 25. Jänner und in Würdigung der Notwendigkeit einer Erhöhung der Armenunterstützungen und der Erziehungs¬ beiträge beschliesst der Gemeinderat: 1.) Fortlaufende Unterstützungen sowie Erziehungsbei¬ träge können bis 12.000 Kronen erhöht werden. 2.) Für elternlose Kinder oder für Kinder, dessen Eltern nicht in der Lage sind, für den Lebensunterhalt der¬ selben aufzukommen und sich in einer fremden Pflege befinden, können Unterhaltsbeiträge bewilligt werden. 3.) Die Unterstützungen der im Versorgungs- und Altersheime sich befindlichen Pfleglinge werden um 100% erhöh 4.) Parteien, die in einer Armenversorgung stehen und eine eigene Wohnung besitzen und besonders bedürftig sind können über besonderes Ansuchen Mietzinsbeiträge bewilligt werden. 5.) Alle bewilligten Unterstützungen gelten immer höchstens für das laufende Kalenderjahr.
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