Vertagungsantrag stellt und um Zustimmung ersucht. Bürgermeister Wokral lässt über diesen Verta¬ gungsantrag abstimmen und wird dieser abgelehnt. G.R. Steinbrecher berichtete sodann noch, dass die Entscheidung bei Gericht vertagt wurde, bis zur Ent¬ scheidung durch die Gemeinde. V.B. Dedic spricht sich für die Annahme des An¬ trages aus und meint, massgebend sei der Beschluss des Gemeinderates und nicht das Gutachten des Dr. Drasch. Die Waffenfabrik übt das Kehren der Rauchfänge nicht gewerbs¬ mässig aus und die Gemeinde habe wegen der horrenden For¬ derungen der Rauchfangkehrer ein grosses Interesse an der Klärung der Angelegenheit. Er hofft, sich daraus viel¬ leicht eine Durchbrechung der konzessionierten Gewerbe zum Nutzen der Bevölkerung und auch der Hausbesitzer. Bmst. Wokral stellt fest, dass die Waffenfabrik entgegen der von G.R. Prof. Brand gestellten Behauptung, dass die Waffenfabrik kein Rekursrecht habe, dieses nach § 52 des Gemeindestatutes hat. Im Schlussworte ersucht G.R. Frühwald um Zustimmung zum Sektionsantrag. Es erfolgt sodann die Abstimmung über den An¬ trag auf Abweisung des Rekurses, wird abgelehnt. Eventual¬ antrag: Vertagung bis zur Entscheidung des Gerichtes, ab¬ gelehnt, der Sektionsantrag wird angenommen. II. Sektion. Zl. 30066/222 V.B. Nothaft referiert über den Tagebuchab¬ schluss pro November 1922; Der Bericht ist dem Protokolle angeheftet. Der Bericht wird zur Kenntnis ge¬ nommen. Zl. 26817/22. Anschliessend daran berichtet V.B. Nothaft über das Erträgnis der Herbstmesse 1922, was ohne Debatte zur Kenntnis genommen wurde. Zl.137/23 und 31859/22. Punkt 11/. G.R. Stallinger berich- Emmission tet über die Beteiligung bei der zweiten von Aktien bei der Elektro-Bau-Aktiengesellschaft, verliest den Amtsbe-
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