Gemeinderatsprotokoll vom 27. Oktober 1922

21. Aufnahme eines Darlehens für das Stadtgut. Referent Herr GR. Ruckerbauer. Es liegt ein kurzes Schreiben der Stadtgutverwaltung vor, aus welchem die zweite Sektion zu folgendem Antrag gekommen ist: Der Gemeinderat wolle beschließen, den ge¬ forderten Betrag als dringlich notwendig anzuerkennen und beauftragt das Magistrats=Präsidium, die nötigen Schritte zur Erlangung des hiezu erforderlichen Kredites einzuleiten, Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß es verblüffen könne, daß die zweite Sektion diesen Antrag nicht wei er belegen könne, ne muß aber doch dem Stadtgutkomitee das Vertrauen entgegenbringen, weil dieses die Notwendigkeit dieser Kreditaufnahme geprüst hat, um unser Stadtgut nach den Bedürfnissen eines solchen in Stand zu setzen und es leistungsfähig zu machen. Das Stadtguikomitee hat sich auch bereits wegen Beschaffung dieses Kredites bemüht und glaubt denselben bei der oberösterreichischen Landeshypothekenanstalt erhalten zu können. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt, daß es sich nicht genau um die Aufnahme eines 200,000.000 Kronen=Anlehens handelt. sondern um die Aufnahme eines Meliorationsdarlebens. Es hat, wie bekannt sein wird, ein Verwalterwechsel stattge¬ funden und wird ja über diesen notwendigen Wecksel noch Bericht zu erstatten sein. Dieser notwendige Wechsel hat zu dem Entschlusse geführt, die Stadtgutverwaltung von der übrigen Gemeindeverwaltung loszulösen und nach kauf¬ männischen Grundsätzen zu führen. Das Stadtgut selbst braucht dringend Investitionen, wozu dieses Meliorations¬ darlehen notwendig ist; es wird auch nur um ein solches bis zu diesem Höchstbetrage angesucht werden, und wovon fallweise die benötigten Beträge abgehoben und verrechnet werden. Ein seinerzeitiger Antrag, das Stadtgutkomitee durch ein fachberatendes Mitglied zu vermehren, wurde ver¬ gessen und stelle ich daher heute den grundsätzlichen Antrag hiezu. Wir benötigen einen solchen fachlichen Berater, um selbst das Gefühl zu haben, einen praktischen Landwirt um sich zü haben. Ich stelle daher die Anfrage, ob heute über diese Berufung eines Fachmannes beschlossen werden wird. Bezüglich des Sektionsantrages möchte ich denselben formu¬ lieren, daß es heißt „bis zum Höchstbetrage" von 200 Mil¬ lionen Kronen. Herr GR. Steinbrecher frägt an, ob nicht auch ge¬ sprochen worden ist, 10 Prozent vom Darlehen in Gold¬ parität aufzunehmen und möge vielleicht der Sektionsantrag 50 formuliert werden. Herr GR. Prof. Brand erkiärt, daß es klar ist, daß das Stadtgutkomitee Investitionen brauche, weil es an Maschinen und Geräten noch sehr fehlt. Wir stehen auf dem Standpunkt, wenn wir schon einmal dieses Stadtgut besitzen. auch das Erfordernis hiefür aufgebracht werden müsse. Nur müsse ersucht werden, daß die größte Sparamkeit herrsche und nur das allernotwendigste angeschafft werde; weiters muß verlangt werden, daß das Darlehen nur für Investitions¬ zwecke verwendet und verrechnet wird. Diese Forderungen mäßten fixiert werden und stimmen wir sodann für die Aufnahme dieses Darlehens. Herr Vizebürgermeister Dedic bemerkt hiezu, daß durd den Beschluß der Aufnahme des Tarlehens noch kein Recht gegeben sei, das aufgenommene Geld auszugeben; die Aus¬ gabe des Geldes könne erst nach Bericht des Stadtgut¬ komitees beschlossen werden. Herr GR. Steinbrecher erklärt mit Rücksicht auf die Ausführungen des Herrn GR. Dr. Peyrer seinen An¬ trag zuruckzuziehen. Es entwickelt sich eine Wechselrede, an der sich Herr Vizebürgermeister Dedic mit dem Antrage, daß die Be¬ hebungen vom Komitee nur im Einvernehmen mit dem Präsidium erfolgen dürfen, und GN. Dr. Peyrer beteiligen welch letzterer sodann den Antrag stellt, die Formulierung des Antrages so vorzunehmen, daß es heißt, es ist ein Meliorationsdarlehen bis zum Höchstbetrage von 20.000 Gold¬ kronen aufzunehmen. Herr Vorsitzender bemerkt, daß im Antrage ein fester Betrag genannt ist und wenn man bis zum Höchstbetrage von 200 Millionen Kronen festlege, es nicht sicher sei, mit diesem festgelegten Betrage das Auslangen zu finden. Referent Herr GR. Ruckerbauer sagt im Schlu߬ worte, daß iym nur die vom Stadtbauamte errechnete Ziffer vorliege und vor der Gemeinderatssitzung keine Gelegenheit mehr gehabt habe, noch einmal Stellung hiezu zu nehmen, so daß für ihn nur der Sektionsantrag zu stellen erübrige, Der Herr Vorsitzende läßt sodann über den Gegenantrag des Herrn GR. Dr. Peyrer abstimmen, welcher angenommen wird. Z. 27.398., 92 Aufnahme eines Kredites für die innere Ausge¬ staltung des Krankenhauses. Referent derr (R. Saiber bringt den Amtsbericht des Stadtbauamtes zum Vortrage und stellt den Sektions¬ antrag: Der Gemeinderat beschließe, der vorgeschlagenen Instandhaltung des Krankenhauses zuzustimmen und das Präsidium zu beaustragen, die notwendigen Kreditop.ratio¬ nen durch Aufnahme eines Tarlehens in der Höhe von rund 30 Millionen Kronen durchzuführen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer verweist auf die besondere Dringlichkeit der Instandsetzung der Kesselanlage und glaubt, daß der von der Sektion vorgesehene Betrag von 30 Millionen zu gering sei. Herr GR. Dr. Furrer stellt sohin den Abänderungs¬ antrag, den Betrag auf 40 Millionen Kronen zu erhöhen. Die vom Herrn Vorsitzenden eingeleitete Abstimmung über den Abänderungsantrag des Herrn GR. Dr. Furrer ergibt dessen einstimmige Annahme. Z. 26928. SS 23. Beschlußfassung betreffend Ausübung des Bezugs¬ rechtes anläßlich der Neuausgabe von Vorzugsaktien der Oberösterreichischen Wasserkrast= und Erektrizitäts=Aktien¬ Gesellschaft. Referent Herr GR. Ruckerbauer bringt das kurze Schreiben der im Titel genannten Firma zur Kenntnis und stellt unter Bezugnahme auf die darin der Stadtgemeinde ausgesprochene Zusicherungen den Sektionsantrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, die der Stadtgemeinde zukommenden 1000 Stück neuer Aktien per 1000 Kronen im Gesamtbetrage von 10 Millionen Kronen anzukaufen und das Gemeinderatspräsidium zu beauftragen, den hiezu not¬ wendigen Kredit aufzunehmen. Der Sektionsantrag wird ohne Wechselrede vom Ge¬ meinderate angenommen. Z. 26.515., 24. Verkauf von städtischem Grund. Referent Herr GR. Aigner berichtet, daß infolge der herrschenden Wohnungsnot zwei technische Beamte der Oesterreichischen Wafsenfabrik um die käufliche Ueberlassung einer Grundfläche von zirka 400 Quadratmeter aus der G. R. 1413,1 zur Erbauung eines Zweifamilienwohnhauses angesucht haben. Die Sektion hat nach Prüfung des Sach¬ verhaltes folgenden Antrag an den Gemeinderat beschlossen: Der Gemeinderat beschließe die käufliche Ueberlassung von zirka 400 Quadratmeter aus der G. R. 1413/1 an die Herren Josef Moser und Alois Prohaska um den Preis von 500 Kronen per Ouadratmeter zur Erbauung eines Zwei¬ familienwohnbauses unter folgenden Bedingungen: 1. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung und des Kaufvertrages tragen die Käufer; 2. wenn die Käufer nach Ablauf von zwei Jahren vom Tage der Vertragsunterfertigung das Wohnhaus nicht fertiggestellt haben, wird das überlassene Grundstück wieder Eigentum der Stadtgemeinde und tragen die Käufer die Kosten der neuerlichen grundbücherlichen Durchführung; 3. das Grundstück darf von den Käufern weder ver¬ pachtet, noch verkauft werden. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig angenommen. Z. 27.397. 25. Erbauung einer Eisenbetonbrücke im Zuge der Wehr¬ grabengasse an Stelle der bestehenden baufälligen großen Fallenbrücke und Reparatur des Brückenwiderlagers. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: Bei dem neben der großen Fallenbrücke angebauten Wehr fällt das Wasser des Wehr¬ grabens zu beiden Seiten des Schotterablasses über das feste Wehr und hat, da ein festes Wasserpolster fehlt, das Bett des Abflußkanales derart gesenkt, daß das rechte Brücken¬ widerlager, welches auf einen Pilotenrost aufgebaut ist, voll¬ ständig unterwaschen wurde und die Gefahr des Einsurzes der Mauer, somit auch der Brücke und des Erdreiches hinter derselben (Straßenterrain) besteht. Auch das Mitteljoch ist derart vermorscht, daß die Brücke für Schwerfuhrwerke ge¬ sperrt werden mußte. Die voraussichtliche Gestaltung der Wehrgrabengasse erfordert ober eine Verlegung der Brückenachse im Falle eines Neubaues der Brücke und eine Verbreiterung der Fahrbahn. Die Frage eines Neubaues in Eisenbeton ist ebenso nahe¬ liegend, als die ganze Brücke ohnehin abgebrochen werden muß, wenn die unumgänglich notwendige Reparalur des Widerlagers und der Neubau des Mitteljoches vorgenommen werden sollten. Die Wehrgrabenkommune hat sich mit dem Schreiben vom 17. August auf Grund einer alten Verrslick¬ tung bereit erklärt, die Reparaturskosten der beiden genannten Widerlager zur Hälfte zu decken. Faus der Neubau der Brücke genehmigt werden sollte, wären verschiedene Firmen zur Projektslegung aufzufordern und das Land um Ge¬ währung eines Beitrages aus Landesmitteln zu ersuchen¬ Die Sektion stellt sohin den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: Das Stadtbauamt möge die zur Herstellung an Stelle der baufälligen großen Fallen¬ brücke notwendigen Vorarbeiten durch Einkolung von Pro¬ jekten und Kostenooranschlägen vornehmen, damit die Aus führung derselben gleichzeitig mit der Reparatur der jetzigen Widerlager im kommenden Jahre durchgeführt werden kann. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ohne Wechselrede angenommen. J. 27.39!. 2. Dachrinnenreparatur am Realschulgebäude. Referent Herr GM. Vogl. In der Gemeinderats-Präsidiumssitzung vom 12. Oktobet wurde die vom Stadtbauamte dringend berichtete Saumr rinnenreparatur am Realschulgebäude genehmigt und stell¬

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